Emsland weiter Kandidat bei Endlagersuche
Landkreis Emsland: Die Suche nach einem Endlager für Atommüll läuft weiter. Auch im Emsland gelten zehn Teilgebiete als potenziell geeignet. Bis 2027 sollen erste Regionen überirdisch untersucht werden.
Landkreis Emsland: Die Suche nach einem Endlager für Atommüll läuft weiter. Auch im Emsland gelten zehn Teilgebiete als potenziell geeignet. Bis 2027 sollen erste Regionen überirdisch untersucht werden.
Für die Bürgermeister Jens Willerding aus Rhede und Antonius Pohlmann aus Heede begann die letzte Woche mit einer irritierenden Meldung. In der Grenzregion der Niederlande zum Emsland gab es Pläne für ein Atommüllendlager. Jetzt sind die Pläne vom Tisch.
Meppen: Im Prozess der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle werden alle potenziell geeignete Gebiete im Landkreis Emsland weiter auf ihre Eignung untersucht. Der Landkreis Emsland hat die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des unabhängigen Öko-Instituts mit der Einschätzung der weiteren Schritte und Ergebnisse beauftragt.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist beauftragt, einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu finden. Am vergangenen Montag (4. November) hat sie ihren aktuellen Arbeitsstand dargestellt. Dafür hat die BGE zunächst die Teilgebiete mit günstigen geologischen Bedingungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle weiter in Untersuchungsräume aufgeteilt und diese dann schrittweise bewertet. In den ersten beiden Schritten werden diejenigen Untersuchungsräume ermittelt, die sich als ungeeignet oder gering geeignet herausstellen. Diese sollen im Verfahren nicht weiter betrachtet werden. Die Untersuchungsräume, die damit inzwischen aus dem Verfahren ausgeschieden sind, können einer neuen interaktiven Kartendarstellung, dem BGE Endlagersuche Navigator, unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/standortregionen/endlagersuche-navigator/ eingesehen werden.
Für den Landkreis Emsland zeigt der BGE Endlagersuche Navigator an, dass aus den bisher untersuchten Teilgebieten noch keine Untersuchungsräume als ungeeignet oder gering geeignet eingestuft wurden und damit aus dem weiteren Verfahren zur Endlagersuche herausfallen. Eine Einordnung ist bislang nicht erfolgt. Alle Untersuchungsräume innerhalb der Teilgebiete in Steinsalz und Tongestein werden weiter auf ihre Eignung als möglicher Standort hin überprüft. „Die BGE nähert sich schrittweise den Standortregionen an, die sie Ende 2027 für die übertägige Erkundung vorschlagen wird. Wir wollen im Landkreis Emsland diesen Zwischenstand nutzen, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir dieses Verfahren eng begleiten werden“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Der Landkreis Emsland hat das Öko-Institut damit beauftragt, sich die verbleibenden Untersuchungsräume näher anzuschauen und die Einordnung der BGE auf Nachvollziehbarkeit hin zu überprüfen. „Ziel der Beauftragung ist nicht nur, eine fachliche Einschätzung zu erhalten, sondern wir haben dies im Rahmen eines Begleitforums umgesetzt, mit dem wir regionale Kräfte bündeln. Das Verfahren der Endlagersuche für den Landkreis Emsland wird durch die wissenschaftliche Begleitung transparent und nachvollziehbar. Wir können Argumente sammeln, sind damit handlungsfähig und können uns in den geeigneten Verfahrensschritten rechtzeitig einbringen“, so Burgdorf weiter.
Das Thema der Endlagersuche beschäftigt das Emsland seit den 1970er Jahren. U. a. mit den Salzstöcken Wahn, Lathen und Börger waren in der Vergangenheit und sind auch aktuell drei emsländische Standorte betroffen. Der Landkreis Emsland hatte sich bereits in der Vergangenheit wiederholt fraktionsübergreifend gegen eine Nutzung als Endlagerstandort ausgesprochen.
Meppen. Seit Beginn des vergangenen Jahres gibt es das öffentliche „Begleitforum Endlagersuche“ des Landkreises, um das Auswahlverfahren des Bundes für ein Atommüll-Endlager zu beleuchten und kritisch zu begleiten. In einer erneuten Online-Veranstaltung soll am Montag, 28. Februar, ein Austausch über den aktuellen Stand der Dinge und das weitere Vorgehen des Bundes stattfinden.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte 2020 einen ersten Zwischenbericht vorgestellt und dabei 90 Regionen in Deutschland benannt, die aus geologischen Gründen für ein Atommüll-Endlager geeignet sein könnten – darunter mit den Salzstöcken Wahn, Lathen und Börger auch drei emsländische Standorte. Um den gesamten Prozess der Endlagersuche kritisch bewerten zu können, hat sich der Landkreis Emsland daraufhin die Unterstützung des Experten Dr. Saleem Chaudry vom Öko-Institut e.V. aus Freiburg gesichert. Dieser ist am kommenden Montag im Ausschuss für Umwelt und Natur zu Gast und wird abends im Rahmen der Online-Veranstaltung gemeinsam mit Kreisbaurat Dirk Kopmeyer den aktuellen Stand des Verfahrens und die Ansatzpunkte des Landkreises erläutern.
Interessierte, die bis dato nicht im Begleitforum registriert sind und an der Veranstaltung am 28. Februar um 19 Uhr teilnehmen möchten, senden ihre Anmeldung per E-Mail an bf-endlagersuche@emsland.de und erhalten dann kurzfristig die entsprechenden Zugangsdaten.
(PM)
(Symbolbild)
Ein Atommüllendlager im Emsland ist nach aktuellem Stand gar nicht mal so unwahrscheinlich. Um das Auswahlverfahren zu erklären, gab es in Lathen eine Informationsveranstaltung mit anschließender Fragerunde.
Mit einer Mahnwache vor der bundesweit einzigen Urananreicherungsanlage
in Gronau (NRW) wurde heute (21.8.21) gegen den Weiterbetrieb der Anlage
und gegen ein mögliches Atommüllendlager im Schacht KONRAD bei
Salzgitter (Niedersachsen) demonstriert. Die Aktion wurde im Rahmen
eines bundesweiten Aktionstages durchgeführt. An verschiedenen
Atomstandorten, so auch beim Atomkraftwerk Lingen 2, fanden und finden
Aktionen im Zusammenhang mit dem Protest gegen das Atommüll-Endlager im
Schacht KONRAD statt.
Viele Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland sind in den 1980er
Jahren nur genehmigt worden, weil das Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD
als „Entsorgungsnachweis“ angegeben wurde. Schacht KONRAD war technisch
schon damals nicht geeignet radioaktive Abfälle aufzunehmen und
entspricht heute erst recht weder dem aktuellen Stand von Wissenschaft
und Technik noch den geltenden Endlagerbedingungen. So ist z.B. trotz
aller Erfahrungen aus der Asse 2 bei Schacht KONRAD keine Rückholbarkeit
der Abfälle vorgesehen und in das Bergwerk läuft heute schon täglich
mehr Wasser als in die Asse. Auch Uranmüll aus Gronau soll im Schacht
KONRAD endgelagert werden.
„Der Rat der Stadt Gronau hat kürzlich die Errichtung einers
Atommül-Endlage rs bei Gronau abgelehnt. Das ist gut so. Aber
gleichzeitig muss sich der Rat der Stadt Gronau konsequenterweise gegen
die weitere Atommüllproduktion in Gronau einsetzen. Der Gronauer
Uranmüll gehört nicht nach Russland und auch nicht nach Salzgitter“
betont der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, der zur Teinahme an der
Mahnwache aufgerufen hatte.
Gorleben – im Jahre 1977 aus politischen Gründen als Atommüll-Endlager
benannt – ist im Rahmen des Standortauswahlverfahrens am 28. September
2020 ausgeschieden, der jahrelangen Kritik wurde damit ihre Berechtigung
beschieden. Für Schacht KONRAD hat es nie ein vergleichendes Verfahren
gegeben, der Ort wurde willkürlich bestimmt. Am 29. Mai hat deshalb ein
breites Bündnis beim niedersächsischen Umweltminister Lies den Antrag
eingereicht, die in 2002 erteilte Genehmigung für Schacht KONRAD
zurückzuziehen oder zu widerrufen. Dies ist politisch und juristisch
möglich!
Um Minister in seiner Entscheidung zu bestärken, sammeln Initiativen und
Verbände unter dem Motto #KONRAD_gameover seit 2 Monaten analog und
digital Unterschriften, die am 4. September dem Umweltminister Olaf Lies
in Hannover übergeben werden sollen. Die Kampagne wird u. a. von der
Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, vom Aktionsbündnis Münsterland gegen
Atomanlagen und vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
unterstützt. Weitere Unterstützer sind auch die Stadt Salzgitter und das
Niedersächsische Landvolk.
(PM)
Foto: Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
Lathen/Sögel/Dörpen: Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden. Im Zuge der laufenden Debatte ist dabei auch der Salzstock Wahn nicht nur immer wieder im Gespräch, sondern auch Gegenstand der laufenden Untersuchung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Entschieden gegen den Standort Wahn wenden sich die Samtgemeindebürgermeister aus Dörpen, Lathen und Sögel, die ihren Samtgemeinderäten die Verabschiedung einer gemeinsame Resolution vorschlagen.
Damit stellen sich die Bürgermeister auch an die Seite des Landkreises Emsland, der sich ebenfalls bereits positioniert und seine ablehnende Haltung zu diesem Thema kundgetan und sich in fraktionsübergreifender Einigkeit entschieden gegen ein Endlager im Emsland ausgesprochen hat. An dieser grundlegenden und ablehnenden Haltung hat sich im Zuge des „Zwischenberichts Teilgebiete“ nichts geändert, wie die Samtgemeindebürgermeister bei einem gemeinsamen Pressetermin auf der Dorfstelle Wahn betonten. Im Gegenteil gelte es mit der Benennung der drei potenziellen Teilgebiete Lathen, Wahn und Börger nun umso mehr, sich erneut und vehement gegen einen Endlagerstandort im Emsland zu wehren. Dazu soll es in allen drei Samtgemeinderäten eine Debatte geben.
Unabhängig von Zweifeln an der Geeignetheit von Salzstöcken sehen die Samtgemeindebürgermeister neue Zusatzbelastungen für die Region als klares Ausschlusskriterium. Vorhandene und noch in der Planung befindliche Stromtrassen würden das Emsland und seine wirtschaftliche Entwicklung erheblich belasten, genau wie gerade das nördliche Emsland mit den Flächen für die WTD 91 bereits heute, bundespolitische sehr bedeutsame Aufgaben unter eigenen massiven Beeinträchtigungen schultere und akzeptiere. Sie sind sich sicher, dass es auch ihren Räten in den drei betroffenen Samtgemeinden Lathen, Sögel und Dörpen ein wichtiges Anliegen ist, durch eine eigene Resolution die begründete Ablehnung stellvertretend für die Bevölkerung im nördlichen Emsland noch einmal zum Ausdruck zu bringen.
(Bild: Samtgemeinde Sögel | v.l. Helmut Wilkens (Lathen), Günter Wigbers (Sögel) und Hermann Wocken (Dörpen))
(PM)
Landkreis Emsland: In der dritten Kreistagssitzung in diesem Jahr wurde über die Suche nach einem Endlager und über die zukünftige Entwicklung von Wasserstoff gesprochen.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat am Montag, 28. September 2020, den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Er enthält die Ergebnisse der ersten Auswertung von bereits existierenden geologischen Daten über den Untergrund Deutschlands. Das Ergebnis sind zum einen die Gebiete, die für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen ungeeignet sind, als auch die Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation dafür erwarten lassen. An diesen Orten erscheint es lohnend, sie im weiteren Verfahren näher zu betrachten.
Die BGE hat 90 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 240.000 Quadratkilometer ermittelt. Da sich Teilgebiete teilweise überlagern, ist die Gesamtfläche auf der ehemals weißen Deutschlandkarte aber kleiner: rund 194.000 Quadratkilometer oder rund 54 Prozent der Landesfläche. „Die Chance, in Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden, der Sicherheit für eine Million Jahre bietet, steht sehr gut. Das zeigen die 90 Teilgebiete überall im Land“, sagt Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE.
Teilgebiete sind Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Es gibt sehr kleine Teilgebiete, beispielsweise Salzstöcke, aber auch sehr große Teilgebiete, beispielsweise große Tonformationen, die sich über mehrere Landkreise oder auch Bundesländergrenzen hinweg erstrecken können. Manche Teilgebiete sehen auf der geografischen Karte aus wie eine Inselgruppe. Dort könnte eine Störungszone eine Wirtsgesteinseinheit im Untergrund unterbrechen, oder in einem Teil der Formation kann eine Mindestanforderung nicht erfüllt sein, in anderen Teilen der Formation dagegen schon.
Die Teilgebiete verteilen sich auf alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands. Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130.000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von etwas mehr als 30.000 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in steil stehenden Steinsalzformationen, also Salzstöcken, und 14 Teilgebiete in stratiformen – also flachen – Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81.000 Quadratkilometern befinden sich in kristallinem Wirtsgestein. „An der Größe der Teilgebiete lässt sich leicht erkennen, dass wir von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sind“, sagt Steffen Kanitz, in der BGE-Geschäftsführung für die Standortauswahl zuständig. „Jetzt freuen wir uns auf die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Fachöffentlichkeit über unsere Ergebnisse, unsere Methoden zur Anwendung der Kriterien des Standortauswahlgesetzes und die Arbeit an neuen Aufgaben mit unserem engagierten Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.“
Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden. Damit greift die Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr.1 Standortauswahlgesetz, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Der Salzstock Gorleben wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen nicht betrachtet.
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist die Grundlage für die erste Phase der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keine Fakten geschaffen sind. Damit erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf die Ergebnisse des weiteren Standortauswahlverfahrens Einfluss zu nehmen. Die Beteiligung startet das Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE) am 17./18. Oktober 2020 mit einer Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete.
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist noch keine Vorentscheidung über einen möglichen Standort für Endlager für hochradioaktive Abfälle. Das Ziel des nächsten Schritts im Standortauswahlverfahren ist die weitere Eingrenzung des Suchraums von Teilgebieten zu Standortregionen. Die BGE setzt dies mit Hilfe von so genannten vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen, den geowissenschaftlichen Kriterien und möglicherweise auch der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien um. Unter planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden beispielsweise die Besiedlungsdichte, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder Kulturdenkmäler verstanden. Diese Kriterien kommen jedoch immer nur dann zum Zug, wenn die geologischen Voraussetzungen an einem anderen vergleichbaren Standort genauso gut sind. Denn die Aufgabe der BGE ist es, den Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle für eine Million Jahre bietet.
In diesem weiteren Verlauf der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die BGE unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete schließlich einen Standortvorschlag für Regionen, die in Phase zwei oberirdisch erkundet werden könnten. Die übertägig zu erkundenden Standortregionen werden nach vorheriger Prüfung durch das BASE und einer weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung vom Bundesgesetzgeber festgelegt. In Phase 2 ermittelt die BGE im Rahmen der übertägigen Erkundung Standorte, die sie zur untertägigen Erkundung vorschlägt. Nach Abschluss der untertägigen Erkundung wird für 2031 der Standortvorschlag angestrebt.
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).
(PM)
(Symbolbild)
Lingen: Am Samstag trafen sich am Lingener Hauptbahnhof Atomkraft-Gegner aus aller Welt. Sie demonstrierten gegen die weitere Nutzung der Kernenergie und forderten die sofortige Stilllegung des AKW Lingen …