Lingen: Für das Amtsgericht Lingen haben Gesundheit und Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Bediensteten oberste Priorität. Deshalb, und um die Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt sicherzustellen, werden direkte persönliche Kontakte soweit wie möglich reduziert. Es gelten ab sofort folgende geänderte Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr. Innerhalb dieser Sprechzeiten werden nur noch eilige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung in persönlichem Kontakt mit den Rechtssuchenden bearbeitet. Darüber hinaus ist das Amtsgericht in der Zeit von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar. Bitte beachten Sie, dass zeitlich abweichende Verhandlungstermine anberaumt worden sein können. Soweit Sie zu einem solchen Termin geladen worden sind, gilt die Ihnen mitgeteilte Uhrzeit. Zudem ist bei öffentlichen Verhandlungen der Zugang der Öffentlichkeit auf wenige Sitzplätze eingeschränkt. Alle anderen Anliegen können schriftlich oder telefonisch an das Amtsgericht gerichtet werden. Dies gilt auch für Anträge auf Beratungshilfe. Formulare stehen auf der Homepage des Amtsgerichts zum Download bereit. Die Kasse bleibt geschlossen, Einzahlungen sind per Überweisung vorzunehmen. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder einen Eilantrag stellen möchten. Gleiches gilt, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder einen Eilantrag stellen möchten und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen. 2 Eine große Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte unterstützen Sie das Amtsgericht Lingen! Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Besuche! Im Zweifel rufen Sie vorher an. Die Ziele, die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern, können nur erreicht werden, wenn Behördengänge auf ein Minimum beschränkt werden. Alle Angelegenheiten, insbesondere die Straf-und Haftsachen, werden wie gewohnt zuverlässig bearbeitet und erledigt!
(Foto: Symbolbild)
(18.03.20)