Die aktuelle Lage um das neuartige Corona-Virus spitzt sich immer weiter zu. Verzichten die Menschen an diesem Wochenende nicht auf gemeinsame Freizeitaktivitäten, drohen bundesweit weitere Maßnahmen. Eine Option ist die Ausgangssperre. Für das Bundesland Bayern gilt diese bereits für 14 Tage. Was wäre dann überhaupt noch erlaubt? Und: Wer kontrolliert die Maßnahmen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist verboten und was ist erlaubt?
Untersagt wären nach einer Ausgangssperre:
- Verlassen der eigenen Wohnung (Ausnahmen möglich)
- Betreten von öffentlichen Straßen, Parks
- die Teilnahme an Versammlungen jeglicher Art
- Teamsportarten im Freien, etwa Fußball
Erlaubt blieben demnach:
- Arztbesuche, Einkäufe, Tankstellenbesuche, Bankbesuche
- die Fahrt zur Arbeit, wenn kein Homeoffice möglich ist
- Sportarten im Freien, sofern man dabei allein ist (bspw. Joggen)
- Gassigehen mit dem Hund
- Familienzusammenführungen
- Betreuung Hilfsbedürftiger
Grundlage für diese Einschränkungen ist das Infektionsschutzgesetz. Die Ausgangssperre kann ein Landkreis, ein Bundesland oder die Bundesregierung, erlassen. Diese legen dann fest, wie lange die Sperre gilt und welche konkreten Ausnahmen erlaubt sind. Kontrolliert wird die Einhaltung von Polizisten. Die Einsatzkräfte dürfen auch Bußgelder verhängen.
(21.03.20)