Meppen: Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer, zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Die Allgemeinverfügung regelt dabei die Beschränkung von Sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.
Die aktuelle Version der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020, mit allen Regeln und Beschränkungen, können sie unter „Herunterladen“ downloaden.
Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Beschränkung von Sozialen Kontakten vom 23.03.2020:
Beschränkung von Sozialen Kontakten – Was ist noch erlaubt?