Für die Abiturprüfungen 2020 hat das Land Niedersachsen einen neuen Fahrplan festgelegt. Demnach werden die Abiturprüfungen rund drei Wochen nach hinten verschoben.
Der erste Haupttermin für die schriftliche Prüfung soll nunmehr der 11.05.2020 (Fach Geschichte) sein, die letzte Klausur soll am 30.05.2020 im Fach Latein geschrieben werden. Der letzte mündliche Nachprüfungstermin ist der 08.07.2020. Die Abiturzeugnisse sollen vom 09.07.2020 bis 10.07.2020 ausgehändigt werden. Diesen Zeitplan hat das Niedersächsische Kultusministerium mit Blick auf die abzulegenden Prüfungen und die Bewerbungsfristen an Universitäten und Fachhochschulen erstellt. Ursprünglich sollte die erste Klausur am 20.04.2020 geschrieben werden.
Einen entsprechenden Erlass und neue Termine für die Abiturprüfungen 2020 haben die Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Abendgymnasien und Kollegs, Freien Waldorfschulen und Beruflichen Gymnasien heute Vormittag erhalten.
Mit dieser Verschiebung wird zudem geregelt, dass der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten nicht am 15.04.2020 beginnt, sondern auch erst am 20.04.2020. Dies ist das Datum, an dem derzeit planmäßig die Schulschließungen enden und der Unterricht wieder aufgenommen werden soll. Ob dieser Zeitplan der Schließungen gehalten wird, wird zu Beginn der 16. Kalenderwoche auf Grundlage einer Lagebeurteilung durch die Niedersächsische Landesregierung entschieden und mitgeteilt. Dabei wird im Mittelpunkt stehen, ob das dann vorherrschende Infektionsgeschehen eine Aufnahme des Schulbetriebs planmäßig erlaubt oder nicht.
Auch die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I werden verschoben. Es handelt sich um die Prüfungen zum Erwerb des Förderschulabschlusses Lernen, des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses und des Erweiterten Sekundarabschlusses I.
Konkret geht es um die Arbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die schriftlichen Abschlussprüfungen sollen vom 20. bis 28. Mai stattfinden. Die neuen Nachschreibtermine liegen in der Zeit vom 08. bis 12. Juni. Der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen wird auch hier verlängert, um den Schulen mehr Flexibilität in der Organisation und Durchführung zu geben.
Entsprechende Erlasse sind den Schulen, die Abschlüsse des Sekundarbereiches I vergeben, heute Vormittag zugestellt worden.
Die besondere Situation betrifft auch die Erwachsenen, die außerhalb unseres allgemein bildenden und berufsbildenden Schulwesens im Rahmen von Nichtschülerprüfungen einen Hauptschul- oder Realschulabschluss oder erweiterten Sekundarabschluss I erreichen möchten. Um eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfungen zu gewährleisten, werden die sonst üblichen dezentralen Termine landesweit einheitlich festgelegt. Nur für diesen Prüfungsdurchgang gilt zudem, dass die an der Nichtschülerprüfung beteiligten Lehrkräfte im Zeitraum der mündlichen Prüfungen von ihren weiteren Unterrichtsverpflichtungen freigestellt werden. Auch für das Nichtschüler-Abitur sind die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden. Es wird dafür gesorgt, dass die Prüflinge frühzeitig informiert werden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt zu den Verschiebungen der Prüfungstermine: „Ich halte es für den richtigen Weg, zunächst alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Prüfungen stattfinden können, diese aber auf jeden Fall zeitlich zu schieben. Mit dem Mehr an Zeit reagieren wir auf die schwierige Sondersituation durch die Schulschließungen und den Unterrichtsausfall. Mit dem neuen Fahrplan reagieren wir auf die Unsicherheit durch die weitere Entwicklung beim Coronavirus einerseits und geben den Schulen, Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern andererseits Planungssicherheit.
Sollte auch unser neuer Fahrplan nicht eingehalten werden können, werden die Prüfungen ersatzlos abgesagt. Das Abitur würde dann auf Basis der Noten in den vier zurückliegenden Schulhalbjahren erteilt. Auch die Sek I-Abschlüsse würden ohne Abschlussprüfungen auf Grundlage der vorliegenden Leistungen vergeben. Weitere Verschiebungen sind für mich kein gangbarer Weg.
Abschließend sei deutlich betont, dass Prüfungen nur unter den Bedingungen stattfinden, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz gesichert und eine angemessene Prüfungsvorbereitung gewährleistet sind.“
(Foto: Symbolbild)
(27.03.20)