Niedersachsen: Die Krankenhäuser schaffen Platz für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten, indem andere Patienten ab sofort in die Reha-Kliniken im Land entlassen werden können. Sie dürfen für nicht an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten, deren Gesundheitszustand sich schon verbessert hat aber noch pflegebedürftig sind, die sogenannte „Kurzzeitpflege“ anbieten. Damit nutzt Niedersachsen die Möglichkeiten, die das neue COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bietet. „Wir schaffen alternative Kurzzeitpflegeplätze“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann: „So können sich die Kliniken auf die wirklich schweren Fälle konzentrieren und diesen Menschen besser helfen.“ Die sogenannte Kurzzeitpflege ist normalerweise nur in speziellen Kurzzeitpflege-Einrichtungen und in Pflegeheimen möglich – in Reha-Kliniken indes nur, wenn parallel Reha-Maßnahmen laufen. Da zur Eindämmung des Coronavirus die Landesregierung Reha-Maßnahmen gestoppt und nunmehr auch einen Aufnahmestopp für Pflegeheime verfügt hat, musste eine andere Alternative für die Entlassung von Krankenhaus-Patientinnen und -Patienten mit Pflegebedarf gefunden werden. Das ist gelungen: Die Kurzzeitpflege in Krankenhäusern kann nunmehr von all jenen niedersächsischen Reha-Kliniken erbracht werden, vorläufig auch von den Einrichtungen, die in den vergangenen Tagen zu Behelfskrankenhäusern bestimmt wurden. Damit können rund 80 Reha-Kliniken in der aktuellen Situation die Versorgung der Pflegebedürftigen in Niedersachsen unterstützen. Das Land Niedersachsen und die Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen rufen die Niedersächsischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf, die ihnen nunmehr eröffneten gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und Kurzzeitpflege zur Stärkung der niedersächsischen Krankenhäuser zu übernehmen.
(Symbolbild)
(02.04.20)