Emlichheim, Neuenhaus und Uelsen: Drei Kommunen in der Niedergrafschaft verzichten auf Krippenbeiträge für den halben Monat April.
Für alle KiTas in den Samtgemeinden Emlichheim, Neuenhaus, Uelsen haben sich die Kommunen kurzfristig darauf verständigt, dass für den Monat April nur die Hälfte des monatlichen KiTa Beitrags erhoben wird. Dies gilt für die Familien, deren Kinder wegen der besonderen Situation derzeit die KiTas nicht besuchen dürfen. Aufgrund einer Anordnung der niedersächsischen Landesregierung sind seit Montag, 16. März, alle Kindertagesstätten zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen. Derzeit darf in den Einrichtungen lediglich eine Notbetreuung stattfinden.
Mit dieser Entscheidung wollen die Kommunen den Eltern entgegenkommen, die durch diese Situation vor besonderen Herausforderungen bei der Betreuung Ihrer Kinder stehen. Die Regelung der Aussetzung des Beitrages gilt zunächst für die Hälfte des Monats April, doch es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Schließung bis in den Mai andauern wird. Die drei Kommunen kündigen an, dass dann auch weiterhin auf die
Beitragserhebung bei den betroffenen Eltern verzichtet wird. Auch die Kommunen stehen wegen der Schließung der Einrichtungen vor großen finanziellen Schwierigkeiten. So müssen die Einrichtungen auch in den Ferien bzw. normalen Schließzeiten für die Notgruppen offen gehalten werden. Zudem muss sämtliches Personal während des angeordneten Betreuungsverbotes, das auch für die Kommunen unvorhersehbar war, weiterbezahlt werden. Kurzarbeitsregelungen wie in anderen Branchen gibt es bisher nicht. Nach
einer Information des kommunalen Spitzenverbandes Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) dürfen Kommunen und KiTa-Träger die Beiträge weiter einziehen, auch wenn die Leistung aufgrund der Pandemiemaßnahmen faktisch nicht erbracht werden kann. Die dortigen Rechtsexperten vertreten die Auffassung, dass bei Leistungsstörungen erst ab einem Zeitraum von etwa zwei Monaten ein Erstattungsanspruch besteht.
Dieses wollen die drei Niedergrafschafter Kommunen den betroffenen Eltern jedoch nicht zumuten und aus familienpolitischen Gründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht schon nach Ablauf eines Monats, in dem keine Kinderbetreuung geleistet werden kann, auf die Elternbeiträge verzichten. In den einzelnen Samtgemeinden belaufen sich die Ausfälle der Beiträge auf rund 20.000 Euro monatlich. Aufgrund dieser Größenordnung muss in einigen Kommunen der Verzicht noch in den politischen Gremien bestätigt werden. Doch es wurde bereits Zustimmung signalisiert. Der Kompromissvorschlag wurde auch mit den Mitgliedsgemeinden abgestimmt, die Träger von KiTas sind. Die Kommunen vertrauen hier auf die Solidarität und das Verständnis der Eltern und setzen alles daran, dass sie den Eltern auch bald wieder das breite Spektrum einer qualitativ hervorragenden Kinderbetreuung anbieten können. Dafür nehmen sie bereits seit Jahren erhebliche Eigenmittel in die Hand, um die Beiträge für die Eltern dauerhaft moderat zu halten. Die Kommunen teilen noch mit, dass Eltern, die aufgrund der besonderen Situation Einkommenseinbußen haben, ihre Beitragsbemessung unbürokratisch überprüfen lassen und ggf. herabsetzen lassen können.
(Symbolbild)
(03.04.20)