Durch die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden einige Tatbestände des Bußgeldkataloges geändert. Verkündet werden die Änderungen am Montag, den 27.04.2020. Am darauf folgenden Tag sollen sie in Kraft treten.
Laut Ministerium sollen die Änderungen teilweise im Zusammenhang mit Neuerungen der StVO stehen. Im besonderen Fokus stehe dabei die Förderung der modernen Mobilität, also Carsharing und E-Fahrzeuge, sowie Anpassungen zum Schutz des Radverkehrs.
Hier die Änderungen im Bußgeldkatalog:
Parken
– Dem Ministerium nach sollen die Strafen für Halt- und Parkverstöße auf Geh- und Radwegen deutlich erhöht werden. Als Ziel dessen wird die Erhöhung der Verkehrssicherheit genannt.
– Für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken sowie Halten in zweiter Reihe sollen ebenfalls höhere Strafen anfallen. Bei schweren Verstößen drohe hierbei sogar ein Verkehrspunkt.
– Auch die Sätze für allgemeine Halt- und Parkverstöße werden erhöht. So sollen für sie nun bis zu 25 Euro Strafe anberaumt werden.
– Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sieht die neue Regelung eine Strafe von 55 Euro vor, also eine Erhöhung um 20 Euro.
– Die neuen Tatbestände für das rechtswidrige Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge wird mit jeweils 55 Euro bestraft.
– Angehoben werden soll auch das Bußgeld für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, in Feuerwehrzufahrten oder im Bereich einer scharfen Kurve.
Rettungsgasse
– Auch das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse soll geahndet werden. Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot können die Folge sein. Außerdem drohen für diese Verstöße zwei Punkte. Auch bei Nichtbilden einer Rettungsgasse ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung könne ein Fahrverbot drohen.
Geschwindigkeit
– Ebenfalls erhöht werden die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sowie bei fehlerhaften Abbiegevorgängen.
Weitere Informationen finden sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
(Foto: Symbolbild)
(25.04.20)