Landkreis Vechta: Ab dem 25. März hatte der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der er anordnete, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen. Die Allgemeinverfügung endet nun mit Ablauf des 30. Aprils. Anlass für den tierseuchenbehördlichen Akt war das Auftreten der hochpathogenen Aviären Influenza vom Subtyp H5N8 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich. Um eine Einschleppung in die hiesigen Nutztierbestände bestmöglich zu verhindern, wurde bis zum 31. Mai 2020 eine Stallpflicht angeordnet. Der Landkreis Emsland verfügt über eine hohe Geflügeldichte und ist gleichzeitig als Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel besonders gefährdet. Da es im weiteren Verlauf im Landkreis Aurich und deutschlandweit zu keinen weiteren Ausbrüchen gekommen ist, wird die Verfügung nunmehr aufgehoben. Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser- krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Vogelgrippe war zuletzt 2014 und 2017 in der Region ausgebrochen.
(Symbolbild)
(28.04.20)