Meppen: Aufgrund der beschlossenen stufenweisen Lockerungen der Beschränkungen während der Corona-Pandemie öffnet auch die Stadtverwaltung Meppen ab Donnerstag, 07. Mai, wieder ihre Türen. Besucher werden dennoch gebeten, die Stadtverwaltung auch weiterhin nur in dringend erforderlichen Angelegenheiten aufzusuchen. Um sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als auch die Besucherinnen und Besucher zu schützen, wird auf die folgenden Regelungen hingewiesen. Durch weitergehende Lockerungen im Rahmen des Fünf-Stufen-Plans des Landes Niedersachsen kann es zu weiteren Anpassungen kommen.
Zugang zum Verwaltungsgebäude: Die Stadtverwaltung Meppen ist in Teilbereichen wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Der Zugang in das Foyer ist über die Kirchstraße möglich. Das Bürger- und Standesamt ist ab Donnerstag, 07. Mai, wieder für den Besucherverkehr freigegeben. Die Beantragung von Führerscheinen sowie die Abmeldung von Kfz können jedoch weiterhin nur nach telefonischer Absprache beim Landkreis Emsland erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung am Donnerstag auf zukünftig bis 18.00 Uhr einheitlich angepasst wurden. Die übrigen Fachbereiche können weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Die Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners sind auf der Homepage der Stadt Meppen unter https://www.meppen.de/unsere-stadt/organisationseinheiten/mitarbeiter/ zu finden.
Zugang zur Verbrauchsabrechnung: Auch die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Meppen (Gymnasialstr. 7) ist wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Die Besucher werden jedoch darum gebeten, ihr Anliegen, sofern möglich, telefonisch oder per E-Mail zu klären. An- und Abmeldungen von Anschlüssen können auch online vorgenommen werden. Weitergehendere Informationen zu der Verbrauchsabrechnung finden Sie unter https://stadtwerke-meppen.de/58-Verbrauchsabrechnung-Wasser-Abwasser.html.
Regeln im Gebäude: Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Stadtverwaltung nur einzeln zu betreten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Besucher – mit Ausnahme der geltenden Sonderregelungen – verpflichtend. Zudem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Entsprechende Vorkehrungen (Aufstellen von Desinfektionsspendern und Schutzwänden, Bodenmarkierungen im Foyer) wurden getroffen. Besucher werden zudem darauf hingewiesen, die sogenannte Hustenetikette zu beachten. Personen, die die Stadtverwaltung Meppen besuchen möchten und die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder selbst an Krankheitssymptomen leiden, werden gebeten, vorab Kontakt mit der Stadtverwaltung Meppen (Tel. 05931/153-0) aufzunehmen.
(Symbolbild)
(06.05.20)