Hannover: Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bestätigt das Vorgehen des Landes grundsätzlich. Insbesondere sieht das Gericht die Herausforderung der Ausgangslage in der Corona-Pandemie und auch die Notwendigkeit von Regelungen des Landes zur Eindämmung der Infektionsketten.
Niedersachsen hat mit den Regelungen im Paragraph 5 der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 9. April, der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April und der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai die auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen im Umgang mit Einreisenden aus dem Ausland umgesetzt. Diese sahen abgesehen von einigen Ausnahmen eine grundsätzliche Quarantäne für alle Einreisenden vor, die sich zuvor länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hatten. Dies geschah vor dem Hintergrund des Eintrags von Infektionen mit dem Corona-Virus aus dem Ausland und nach eingehenden Bund-Länder-Beratungen.
Mit seinem Beschluss vom 11. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen diese Regelung nun einstweilig außer Vollzug gesetzt, da es für eine pauschale Quarantäne an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Es ist zu erwarten, dass es in der Folge auch in weiteren Bundesländer zu ähnlichen Gerichtsbeschlüssen kommen wird. Gleichzeitig hat das OVG mehrere Alternativen aufgezeigt, wie eine solche Quarantäne-Regelung rechtskonform ausgestaltet werden kann. Diese Anregungen prüfen wir jetzt sorgfältig und werden dann erneut in enger Abstimmung mit den anderen Länder und dem Bund über das weitere Vorgehen entscheiden.
(Foto: Symbolbild)
(12.05.20)