Hannover: Das Land Niedersachsen tritt heute in die vierte von fünf Lockerungsstufen in der Corona-Pandemie ein. Diese betrifft besonders die Gastronomie, die Kulturszene und den Tourismus. Überall gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. Das machte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes der niedersächsischen Landesregierung Claudia Schröder am Freitag in einer entsprechenden Pressekonferenz deutlich: „Alles, was erlaubt ist, ist unter Auflagen erlaubt“. Zudem bekräftigte sie die Empfehlung der Gesundheitsministerin Carola Reimann, nicht alle Angebote müssten umgehend genutzt werden, nur weil dies jetzt wieder möglich sei. Zurückhaltung ist demnach, nach wie vor, das oberste Gebot im Kampf gegen das Corona-Virus.
Diese Änderungen gelten ab heute, dem 8. Juni:
- An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen
- Nach, u.a., Restaurants und Cafés, dürfen auch Bars und Kneipen wieder öffnen
- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben
- Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote von 60 auf bis zu 80 Prozent ausweiten
- Spezialmärkte mit Eintritt unter freiem Himmel, wie z.B. Flohmärkte, sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen
- Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste müssen während der Fahrt Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen
- Sportler können wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten wie Schulungsräume nutzen
- Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge und Einkäufe wieder verlassen
- Angebote für Kinder und Jugendliche sind auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleiter-Card haben, mit bis zu zehn Personen möglich
Diese Lockerungen sollen bis zum 22. Juni gelten – statt bis zum 1. Juli. Claudia Schröder erklärte die Verkürzung der vierten Lockerungsstufe damit, dass der Krisenstab sämtliche Auflagen stets an den Infektionszahlen bemesse. Da diese weiterhin auf niedrigem Niveau stabil seien, sei deshalb ein erhöhtes Tempo bei Lockerungen gerechtfertigt.
(Foto: Symbolbild)
(08.06.20)