Papenburg: Der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2020 zum 1. Juli fällig wird. Steuerpflichtige Hundehalter werden gebeten, die zu entrichtende Steuer unter Angabe ihres Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Papenburg einzuzahlen. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die Hundesteuerbescheide sind mit einer Dauerwirkung ausgestattet, so dass der letzte zugegangene Hundesteuerbescheid solange gültig bleibt, bis dieser seitens der Stadt Papenburg aufgehoben oder geändert wird. Aktuell beträgt die jährliche Abgabe für einen Hund 60 Euro. Für den zweiten Hund werden 84 Euro erhoben und für den dritten und jeden weiteren Hund sind jeweils 108 Euro zu zahlen. Für gefährliche Hunde wird eine Jahressteuer in Höhe von 700 Euro veranlagt.
Bei dieser Gelegenheit wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Hundesteuerpflicht für alle über drei Monate alten Hunde besteht, die auf dem Gebiet der Stadt Papenburg gehalten werden. Für alle Fragen zum Thema Hundesteuer stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg zur Verfügung.
(Foto: Symbolbild)
(23.06.20)