Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizeibeamten, welcher am 18.06.2020 bei einem Einsatz einen 23-jährigen Mann in Twist tödlich getroffen hatte, eingestellt. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Schussabgabe durch den Beamten vom Notwehrrecht gedeckt war. Mehrere zum Geschehensablauf vernommene Zeugen haben übereinstimmend geschildert, dass der 23-jährige Mann auf eine wiederholte polizeiliche Aufforderung, das von ihm geführte Messer hinzulegen, nicht reagiert, sondern vielmehr auf den Beamten losgegangen war. Erst als sich der Angreifer bereits in unmittelbarer Nähe zu dem Polizeibeamten befand hat dieser mit seiner Dienstwaffe einen einzigen, gezielten Schuss in den Oberschenkel des Mannes abgegeben. Dieser Schuss hat, wie die Obduktion des Leichnams ergeben hat, die Beinarterie getroffen, was zu einem erheblichen Blutverlust und letztlich zum Tod geführt hat. Die gezielte Schussabgabe in den Oberschenkel stellt sich in Anbetracht der akuten Gefährdung für das eigene Leben des Polizeibeamten als verhältnismäßiges Mittel dar, um den Angriff abzuwehren.
(Bild: Symbolbild)
(PM)
(19.08.20)