Bis zu den Herbstferien können sich die rund 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal auf SARS-CoV-2 testen lassen. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Donnerstag mitgeteilt. Für diese Testungen einschließlich Laborauswertungen stellt das Land rund 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bereit, erklärte der Minister auf einer Pressekonferenz mit dem Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KNN), Thorsten Schmidt.
Kultusminister Tonne: „Wir erweitern damit die Teststrategie des Landes um ein zusätzliches Angebot. Dieses Angebot ist kostenfrei, anlassunabhängig, symptomfrei und freiwillig angelegt. Alle können, aber niemand muss es wahrnehmen. Diese Corona-Testungen entsprechen meiner Auffassung von Fürsorge des Dienstherrn gegenüber Beschäftigten. Es ist ein weiterer und neuer Baustein zur Sicherheit und zum Sicherheitsempfinden der Schul-Beschäftigten im Land Niedersachsen.“
Über die praktische Abwicklung haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag geschlossen: Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der KVN, die sich beteiligen, können die Tests in ihren Praxen vor Ort durchführen. Die KVN meldet vorher die konkreten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dem Niedersächsischen Kultusministerium, welches dafür Sorge trägt, das die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte im geschützten Bereich des Schul-Portals der Landesschulbehörde aufgeführt werden. So können testwillige Lehrkräfte und testende Ärztinnen und Ärzte direkt zusammenfinden.
„Wir können mit den angebotenen Tests nicht nur eventuelle Ausbrüche in Schulen verhindern, sondern den Beschäftigten auch eine gewisse Sicherheit geben“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Thorsten Schmidt. „Die KVN unterstützt das Ministerium bei seiner Teststrategie mit freiwillig teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten aus dem niedergelassenen Bereich“, so Schmidt.
Die Schulen sind heute per Erlass über die neue Testmöglichkeit informiert worden. Ein Berechtigungsschein zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Landesbedienstete in Schulen des Landes Niedersachsen ist dieser Information beigefügt worden und wird von der Schule den Beschäftigten auf Wunsch ausgehändigt.
Zwischen dem Kultusministerium und der KVN wurde vereinbart, dass regelmäßig über die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen sowie die Anzahl der davon positiv Getesteten differenziert nach den Zuständigkeitsbereichen der jeweiligen Gesundheitsämter informiert wird. Diese Befunde sollen dabei helfen, weitere Erkenntnisse über die Verbreitung des Coronavirus- SARS-CoV-2 im Schulbereich zu erlangen.
Kultusminister Tonne abschließend: „Nach allem was wir wissen, sind unsere Schulen keine Corona-Hotspots, noch sind Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte bisher als Super-Spreader aufgefallen. Unsere Schulen sind sichere Orte, wenn die Regeln beachtet werden. Ich habe daher kein Verständnis, wenn die Hygieneregeln und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Der Schutz und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer stehen für mich an erster Stelle.“
(PM)
(Symbolbild)
(10.09.20)