Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat am Montag, 28. September 2020, den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Er enthält die Ergebnisse der ersten Auswertung von bereits existierenden geologischen Daten über den Untergrund Deutschlands. Das Ergebnis sind zum einen die Gebiete, die für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen ungeeignet sind, als auch die Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation dafür erwarten lassen. An diesen Orten erscheint es lohnend, sie im weiteren Verfahren näher zu betrachten.
90 Teilgebiete auf 54 Prozent der Fläche Deutschlands
Die BGE hat 90 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 240.000 Quadratkilometer ermittelt. Da sich Teilgebiete teilweise überlagern, ist die Gesamtfläche auf der ehemals weißen Deutschlandkarte aber kleiner: rund 194.000 Quadratkilometer oder rund 54 Prozent der Landesfläche. „Die Chance, in Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden, der Sicherheit für eine Million Jahre bietet, steht sehr gut. Das zeigen die 90 Teilgebiete überall im Land“, sagt Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE.
Teilgebiete sind Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Es gibt sehr kleine Teilgebiete, beispielsweise Salzstöcke, aber auch sehr große Teilgebiete, beispielsweise große Tonformationen, die sich über mehrere Landkreise oder auch Bundesländergrenzen hinweg erstrecken können. Manche Teilgebiete sehen auf der geografischen Karte aus wie eine Inselgruppe. Dort könnte eine Störungszone eine Wirtsgesteinseinheit im Untergrund unterbrechen, oder in einem Teil der Formation kann eine Mindestanforderung nicht erfüllt sein, in anderen Teilen der Formation dagegen schon.
Teilgebiete in fast allen Bundesländern
Die Teilgebiete verteilen sich auf alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands. Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130.000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von etwas mehr als 30.000 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in steil stehenden Steinsalzformationen, also Salzstöcken, und 14 Teilgebiete in stratiformen – also flachen – Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81.000 Quadratkilometern befinden sich in kristallinem Wirtsgestein. „An der Größe der Teilgebiete lässt sich leicht erkennen, dass wir von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sind“, sagt Steffen Kanitz, in der BGE-Geschäftsführung für die Standortauswahl zuständig. „Jetzt freuen wir uns auf die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Fachöffentlichkeit über unsere Ergebnisse, unsere Methoden zur Anwendung der Kriterien des Standortauswahlgesetzes und die Arbeit an neuen Aufgaben mit unserem engagierten Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.“
Gorleben wird aus dem Verfahren ausgeschlossen
Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden. Damit greift die Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr.1 Standortauswahlgesetz, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Der Salzstock Gorleben wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen nicht betrachtet.
Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist die Grundlage für die erste Phase der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keine Fakten geschaffen sind. Damit erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf die Ergebnisse des weiteren Standortauswahlverfahrens Einfluss zu nehmen. Die Beteiligung startet das Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE) am 17./18. Oktober 2020 mit einer Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete.
Noch keine Vorentscheidung für einen Standort
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist noch keine Vorentscheidung über einen möglichen Standort für Endlager für hochradioaktive Abfälle. Das Ziel des nächsten Schritts im Standortauswahlverfahren ist die weitere Eingrenzung des Suchraums von Teilgebieten zu Standortregionen. Die BGE setzt dies mit Hilfe von so genannten vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen, den geowissenschaftlichen Kriterien und möglicherweise auch der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien um. Unter planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden beispielsweise die Besiedlungsdichte, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder Kulturdenkmäler verstanden. Diese Kriterien kommen jedoch immer nur dann zum Zug, wenn die geologischen Voraussetzungen an einem anderen vergleichbaren Standort genauso gut sind. Denn die Aufgabe der BGE ist es, den Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle für eine Million Jahre bietet.
Wie geht es weiter?
In diesem weiteren Verlauf der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die BGE unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete schließlich einen Standortvorschlag für Regionen, die in Phase zwei oberirdisch erkundet werden könnten. Die übertägig zu erkundenden Standortregionen werden nach vorheriger Prüfung durch das BASE und einer weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung vom Bundesgesetzgeber festgelegt. In Phase 2 ermittelt die BGE im Rahmen der übertägigen Erkundung Standorte, die sie zur untertägigen Erkundung vorschlägt. Nach Abschluss der untertägigen Erkundung wird für 2031 der Standortvorschlag angestrebt.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).
(PM)
(Symbolbild)
(28.09.20)