Das Emsland hat die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Infizierten je 100.000 Einwohner deutlich überschritten. Heute liegt die Zahl im Emsland bei 63,9. Damit tritt für die Bewohner des Landkreises Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ein.
Das bedeutet, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken innerhalb Niedersachsens verboten sind. Mit der Vorlage eines negativen Coronatests, könnte man das Beherbergungverbot jedoch umgehen.
Ausgenommen von diesem Verbot ist:
- wer aus zwingend notwendig beruflichen oder medizinischen Gründen reisen muss
- wer aus privaten Gründen reist, etwa um Angehörige oder Partner zu besuchen
- wer Sorge- oder Umgangsrechte wahrnehmen möchte
- wer schutzbedürftigen Personen Beistand und Pflege leistet
- wer dauerhaft angemietete oder eigene Immobilien sowie dauerhaft abgestellte Wohnwagen, Wohnmobile und ähnlichen Einrichtungen benutzt
Das Beherbergungsverbot gelte laut dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nicht für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung nach Niedersachsen eingereist sind. Wer bereits jetzt in Niedersachsen Urlaub macht, dürfe bleiben.
Wer aus einem Gebiet mit hohem Infektionsgeschehen in Niedersachsen kommt, gilt der Zeitpunkt des Beginns der Beherbergung.
(Symbolbild)
Quellen:
https://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/2145118/corona-emsland-trifft-beherbergungsverbot
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise_fur_reisende/hinweise-fur-reisende-185450.html