Auch am Sonntag liegen die Corona-Fallzahlen im Landkreise Cloppenburg und Vechta weit über dem Grenzwert. Damit hat der Landkreis Cloppenburg zur Zeit die landesweit höchste Inzidenzzahl.
Laut eines Berichtes von OM-Online läge der Wert der 7-Tagesinzidenz im Kreis Cloppenburg bei 158,2.
Im Kreis Cloppenburg gelte aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens eine Allgemeinverfügung bis einschließlich zum 25. Oktober. Die darin enthaltenen Regeln sollen über das hinaus gehen, was vom Land Niedersachsen beim Überschreiten des 50er-Grenzwertes bisher vorgesehen war.
Hier einige Beispiele:
- Treffen in privaten Räumen, Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf einen Hausstand oder 10 Personen begrenzt. Diese Personen sollen auch aus bis zu 10 verschiedenen Hausständen stammen können. Ausnahmeregeln gäbe es nicht mehr.
- Bei Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern oder Beerdigungen gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen in der Öffentlichkeit. Das gelte auch für angemietete Räume und in der Gastronomie.
- Die Öffnung von Betrieben des Gaststättengewerbes ist nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23.30 Uhr gestattet.
- In der Erwachsenen-, Familien- und Jugendbildung gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und eine Maskenpflicht.
Seit Samstag gelte auch im Landkreis Vechta eine neue Allgemeinverfügung. Diese beinhalte unter anderem ein Zuschauerverbot für Sportveranstaltungen und eine kreisweite Sperrstunde für die Gastronomie. Die Öffnung von Betrieben des Gaststättengewerbes sei nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23.00 Uhr gestattet. Bei Verstößen sollen bis zu 25.000 Euro Geldbuße drohen.
(Symbolbild)
(18.10.20)