Niedersachsen/Landkreis Emsland: Morgen geht die Schule nach den Herbstferien wieder los. Auch wenn sich die Corona-Lage in Niedersachsen, wie bundesweit, immer weiter zuspitzt: Es bleibt beim Präsenzunterricht. In Kommunen mit hohen Fallzahlen, wie momentan im Landkreis Emsland, wird die Maske im Unterricht empfohlen. Doch was heißt das jetzt konkret?
So lange wie möglich soll der weitgehende Regelbetrieb an Schulen aufrechterhalten werden, sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag auf einer Pressekonferenz – trotz verschärfter Infektionslage. Es habe sich nach den Sommerferien sowie in Studien herausgestellt, dass es in Schulen und Kitas keine unkontrollierte Verbreitung des Coronavirus gegeben habe. „Infektionen fanden in der Regel außerhalb von Schulen statt“, so Tonne.
Tonne betont: Schule habe eine soziale Funktion
Aus den weitgehenden Beschränkungen am Anfang der Pandemie habe man gelernt, dass Einschnitte im Bildungs- und Betreuungssystem erst an letzter Stelle stehen dürften. „Schulen und Kitas sind keine Infektionstreiber und keine Hotspots“, sagte Tonne. Schule habe eine soziale Funktion als Lern- und Lebensort – und sei deshalb ein besonders schutzwürdiges Gut. Zudem wolle man den Eltern ein hohes Maß an Verlässlichkeit bieten, damit sie weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können.
Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht empfohlen
Der Minister wies auch darauf hin, dass die Ausgangslage nach den Herbstferien eine andere ist als nach den Sommerferien. Deshalb empfiehlt das Kultusministerium künftig auch eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis auf mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner steigt. Dies gilt von Montag an für Schüler ab der fünften Klasse einschließlich der Berufsbildenden Schulen. Grundschulen sind also ausgenommen. Die Maske schränke zwar die pädagogischen Möglichkeiten und die Unterrichtsqualität ein und sei darüber hinaus ein Eingriff in die persönliche Freiheit, erklärte Tonne. „Aber als Schutzmechanismus hat sie sich bewährt.“ Bevor es zu Einschränkungen des Präsenzunterrichts komme, sei die Mund-Nasen-Bedeckung „ein Instrument, das ausprobiert werden sollte“.
Bewusst keine Masken-Pflicht
Im Zwei-Wochen-Rhythmus solle geprüft werden, ob es einen Nachsteuerungsbedarf gibt, sagte Tonne am Donnerstag. Der nächste Schritt sei, die Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verbindlich in der Corona-Verordnung festzuhalten. Dieser Schritt folgte am Freitag (lesen Sie hier mehr dazu). Zunächst wolle man jedoch ermöglichen, die Maske nur punktuell einzusetzen. Denn eine Inzidenz von 50 und mehr Fällen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tage bedeute nicht, dass alle Gemeinden im Landkreis gleichermaßen betroffen seien, sagte Tonne und verwies auf Ausbruchsgeschehen, die sich hauptsächlich etwa in Schlachthöfen abspielten, wie etwa in Sögel.
Lüftungskonzept, statt „Modus des Dauerfrierens“
Ein zentraler Baustein, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, ist, laut Tonne, zudem das Lüften. Darin seien sich alle Experten einig. „Es muss gelüftet werden, damit ein sicherer Unterricht in der Schule stattfinden kann“, so der Minister. Eine Dauerlüftung, wie nach den Sommerferien, sei jedoch nicht mehr vorgesehen. Stattdessen gelte die Faustregel 20-5-20. Demnach soll ein Klassenraum nach 20 Minuten Unterricht für drei bis fünf Minuten stoßgelüftet werden. Dabei kühle sich die Raumtemperatur lediglich um zwei bis drei Grad ab. Tonne versicherte, dass es auch in den kommenden Wintermonaten „keinen Modus des Dauerfrierens in Schulen“ geben werde. Räume, die sich nicht lüften lassen, dürften für den Unterricht nicht genutzt werden. Die Schulträger müssten sich dann um alternative Räumlichkeiten bemühen, so Tonne.
Das gilt in emsländischen Schulen
Der Landkreis Emsland lag bei der letzten Messung am Freitag mit 63,3 über den kritischen Grenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb sieben Tage auf 100.000 Einwohner. In einer Pressemitteilung machte der Landkreis bekannt, dass der Empfehlung des niedersächsischen Kultusministeriums gefolgt wird und ordnete aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ab sofort eine Maskenpflicht auch im Schulunterricht an. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes betrifft die öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen und ist beschränkt auf die Sekundarbereiche I und II, Grundschüler sind also vorerst von dieser Regelung ausgenommen. Die Maskenpflicht wurde durch den Landkreis Emsland per Allgemeinverfügung verordnet und gilt bis auf Weiteres für alle Personen an den betreffenden Schulen. Lediglich im Sportunterricht darf die Maske abgesetzt werden.
(Symbolbild)
(25.10.20)