Bereits ab dem 2. November gelten deutschlandweit folgende Maßnahmen:
Öffentlichkeit und Feiern: Es dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushaltes zusammen in der Öffentlichkeit aufhalten.
Schulen, Kitas und Kindergärten: Bleiben offen.
Einzelhandel: Unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen werden Einzelhandelsgeschäfte geöffnet bleiben.
Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen werden geschlossen.
Sport: Der Freizeit- und Amateursport sowie Fitnessstudios werden geschlossen. Die Fußballspiele in den oberen Ligen finden weiterhin statt, aber ohne Zuschauer.
Gastronomie und Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Ausgenommen sind Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden untersagt.
Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios werden geschlossen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien werden weiterhin möglich sein. Friseursalons werden unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet bleiben.
Wirtschaft: Industrie und Handwerk wird die Arbeiten weiter ermöglich. Arbeitgeber werden aufgefordert ihre Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Wenn möglich sollen Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.
Risikogruppen: Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte werden prioritär schnellstmöglich Corona-Schnelltests bekommen.
Kontrollen: Die Kontrollen werden flächendeckend verstärkt.
Die Maßnahmen gelten vorläufig bis Ende November.
(Symbolbild)
(28.10.20)