Corona: Welche Bußgelder drohen ab jetzt?
Seit heute befindet sich ganz Deutschland in einem Teil-Lockdown. Es gelten Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen für private Treffen sowie Schließungen von Restaurants, Kneipen und Kultureinrichtungen. Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Hier der Bußgeldkatalog für Niedersachsen aufgelistet:
| Verstoß gegen die Maskenpflicht | 100 -150 Euro (betroffene Person) |
| Nichteinhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum | 100 – 400 Euro (alle beteiligten Personen) |
| Missachtung der Beschränkung auf zehn Personen | 150 – 400 Euro (Alle beteiligten Personen) |
| Trauung mit mehr als 50 Personen | 300 – 3.000 Euro (Veranstalter) |
| Quarantänepflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht beachtet | 500 – 3.000 Euro (betroffene Person) |
| Besuch von Clubs | 150 – 400 Euro (betroffene Person) |
| Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise | 150 – 2.000 Euro (betroffene Person) |
| Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen | 1000-3000 Euro (Inhaber, Veranstalter, Dienstleister) |
| Fehlendes oder mangelhaftes Hygienekonzept und Hinweise | 1000-3000 Euro (Inhaber, Veranstalter, Dienstleister) |
| Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung oder Dokumentation | 500-2000 Euro (Inhaber, Veranstalter, Dienstleister) |
| Überschreitung der Personenzahl | 300-2000 Euro (Inhaber, Veranstalter, Dienstleister) |
| Sportausübung ohne Sicherstellung der genannten Maßnahmen | 300-3000 Euro (Veranstalter) |
| Sportausübung in einer Gruppe von mehr als 50 Personen | 300-3000 Euro (Veranstalter) |
| Zulassen von mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer ohne Sicherstellung der genannten Maßnahmen | 300-3000 Euro (Veranstalter) |
| Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung des Absonderungsgebots in häusliche Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland | 300-3000 Euro (Reisender) |
| Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der direkten Fahrt zur Wohnung oder Unterkunft oder des Aufenthaltsgebots | 150-3000 Euro (Reisender) |
| Fehlende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nach der Einreise | 150-2000 Euro (Reisender) |
| Fehlende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde bei Auftreten von Symptomen | 300-3000 Euro (Reisender) |
| Nichtverlassen des Landes auf unmittelbarem Weg | 150-3000 Euro (Reisender) |
(Symbolbild)
(02.11.20)