Landkreis Emsland: Der Landkreis Emsland hält seine Allgemeinverfügung vom Oktober zur Maskenpflicht an Schulen ab der Sekundarstufe I (Klasse 5) weiter aufrecht und geht damit über das Regelwerk des Niedersächsischen Kultusministeriums hinaus. Demnach besteht beim so genannten „Szenario B“ (Schule im Wechselmodell) im Landkreis Emsland ebenfalls eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die das Land in seiner Verfügung in einem solchen Fall nicht vorsieht. Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland hat somit jede Person an allen öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II und an allen öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen auf dem Schulgelände und innerhalb von Gebäuden während des Unterrichts (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Das gilt für den eingeschränkten Regelbetrieb genauso wie für das Szenario B. Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung sind vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, wenn sie dies durch ein ärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können. Ein Wechsel in Szenario B wird durch die Schulleitung festgelegt und ist erforderlich, wenn im Landkreis Emsland die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt und zusätzlich eine weitere Infektionsschutzmaßnahme in der Schule angeordnet wurde, d. h. mindestens eine Lerngruppe wie zum Beispiel eine Schulklasse, eine Kohorte oder ein Schuljahrgang von einer Quarantäneanordnung betroffen ist. Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang betroffen sind, ist die Voraussetzung für ein Szenario B nicht erfüllt. Der Schulbetrieb im Szenario B ist für die Dauer von 14 Tagen vorgesehen. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Schule eigenverantwortlich in den eigenschränkten Regelbetrieb zurück.
(Symbolbild)
(PM)
(05.11.20)