Cloppenburg, Landkreis Cloppenburg: Am Samstag, dem 07. November 2020, fanden im Bereich des Marktplatzes in Cloppenburg zwei Versammlungen zum Thema Corona statt.
Die Initiative „Eltern für Aufklärung und Freiheit“ führte vor der Roten Schule eine stationäre Versammlung zum Thema „Corona-Verordnung/ Maskenpflicht“ durch. Zuvor wurde bei der Stadt Cloppenburg eine Versammlung mit einem Demonstrationszug und einer Kundgebung angezeigt. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, insbesondere der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Cloppenburg, sowie aus Infektionsschutzgründen, hat die Stadt Cloppenburg nach Beratung durch die Polizei den Aufzug untersagt. Gegen den Auflagebescheid, welcher u.a. die Durchführung eines Aufzuges nicht erlaubte, legte der Anmelder der Versammlung Widerspruch ein. In einer Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage abgewiesen und die Beschränkungen der Stadt Cloppenburg vollumfänglich bestätigt.
Zu Beginn versammelten sich ca. 90 Personen (inklusive Ordner) vor der Roten Schule. Die Anzahl der Versammlungsteilnehmer/innen erhöhte sich im weiteren Verlauf auf ca. 180 Personen (inklusive Ordner). Im Rahmen der Versammlung wurden Plakate gezeigt und Redebeiträge abgehalten. Neben mehreren Teilnehmern/innen ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung mit gültigen ärztlichen Attesten haben einige Personen Atteste vorgelegt, die den Anforderungen an ein gültiges Attest wahrscheinlich nicht genügen. Gegen 15.00 Uhr konnte eine leichte Abwanderungstendenz der Versammlungsteilnehmer/innen festgestellt werden. Gegen 15.50 Uhr wurde die Versammlung beendet.
Zeitgleich fand eine stationäre Gegenversammlung statt. Die Versammlung zum Thema „Für die Einhaltung der Infektionsschutzregeln und für bessere Unterstützung des medizinischen Personals“ hatte gegen 13.00 Uhr begonnen. Es versammelten sich bis zu 90 Personen (inklusive Ordner). Es wurden ebenfalls Plakate gezeigt und durch ein sogenanntes „offenes Mikrofon“ konnten verschiedene Personen ihre Meinung äußern. Gegen 15.00 Uhr wurde die Gegenversammlung beendet.
Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta war mit einer angemessenen Kräfteanzahl vor Ort um für die Sicherheit der beiden Versammlungen sowie für die Einhaltung der versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Regelungen zu sorgen. Hierbei wurde die Polizeiinspektion durch Mitarbeiter der Stadt Cloppenburg sowie durch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Oldenburg unterstützt.
Vor Versammlungsbeginn kam es zu einer Störung durch einen 37-jährigen aus Emstek. Dieser äußerte lautstark seinen Unmut gegenüber der Polizei und gegen die Corona-Regelungen. Der 37-Jährige betrat den Platz vor der Roten Schule, auf diesem gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg eine Maskenpflicht gilt, ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem leinte der 37-jährige seinen mitgeführten Hund ab, obwohl eine Leinenpflicht bestand. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen leistete dieser Widerstand, sodass dieser für die Dauer der Veranstaltung im sogenannten Verhinderungsgewahrsam genommen wurde. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen den 37-Jährigen eingeleitet.
Insgesamt wurden im Rahmen der Versammlung „Corona-Verordnung/Maskenpflicht“ neun Verstöße gegen die Auflage der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung festgestellt. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen sind gefertigt worden. Zudem wurden sechs ärztliche Atteste vorgelegt, die ihre Befreiung belegen sollten. Im Laufe der Überprüfung ergaben sich Hinweise, dass diese nicht rechtskonform waren. Die Polizei leitete entsprechende Ermittlungen ein.
Der Einsatzleiter der Polizei, Polizeidirektor Walter Sieveke, zeigte sich mit dem Einsatz zufrieden: „Beide Versammlungen verliefen trotz Verstößen gegen die Maskenpflicht weitestgehend friedlich und störungsfrei. Insbesondere die Einhaltung und Gewährleistung des Infektionsschutzes war eine große Herausforderung, die jedoch durch das professionelle und versammlungsfreundliche Agieren der Einsatzkräfte sichergestellt werden konnte“.
(Symbolbild)
(PM)
(08.11.20)