Landkreis Emsland: Seit Sonntag, 15. November, gilt die Aufstallungspflicht im Landkreis Emsland. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie anordnet, sämtliches gehaltenes Geflügel einzustallen, wie der Landkreis in einer Pressemitteilung bekannt gab.
„Anlass für diese vorbeugende Maßnahme ist eine Risikobewertung, die die niedersächsischen Küstenlandkreise und Landkreise mit hoher Geflügeldichte wegen der aktuellen Entwicklung vorgenommen haben. Mit dem Landkreis Emsland haben 19 weitere Städte und Landkreise in Niedersachsen für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, die Stallpflicht angeordnet, um die hiesigen Nutztierbestände bestmöglich zu schützen“, heißt es in der Mitteilung. Der Landkreis Emsland verfüge über eine hohe Geflügeldichte und sei gleichzeitig als „Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel besonders gefährdet“. Kreisweit werden zurzeit etwa 35 Millionen Geflügeltiere gehalten. „Unter Berücksichtigung dieser Faktoren stuft der Landkreis Emsland das Risiko einer Einschleppung von hochpathogener Aviära Influenza in die hiesigen Geflügelbestände, insbesondere bei Freilandhaltung, als hoch ein. Die Risikobewertung wird fortlaufend neu geprüft. Das Ergebnis der Bewertung bildet die Grundlage dafür, wie lange die Anordnung gilt“, erklärt der Landkreis.
Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Vogelgrippe war zuletzt 2017 im Landkreis Emsland ausgebrochen.
Die Verordnung des Landkreises im Wortlaut finden Sie hier.
(Symbolbild)
(16.11.20)