Meppen: Das Amtsgericht Meppen soll eine Twisterin zu drei Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt haben. Die Angeklagte habe auf Facebook volksverhetzende Nachrichten über einen Polizeieinsatz in Meppen geschrieben. Das geht aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor.
Anlass für die Äußerungen der Angeklagten sei eine Demonstration Mitte Juni vor dem Polizeigebäude in Meppen gewesen, bei der die Demonstranten der Polizei vorwarfen, unrechtmäßig einen schwarzen Menschen am Vortag in Twist erschossen zu haben.
Die auf Facebook veröffentlichte Demonstration, wurde, neben weiteren Personen, auch von der Angeklagten kommentiert.
Unter anderem soll sie sinngemäß geschrieben haben, dass es schon den Richtigen getroffen habe und man „sie alle abknallen“ solle.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfülle ein Kommentar dieser Art eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung.
Die Angeklagte soll erklärt haben, dass ihr der Kommentar Leid täte. Sie habe sich nichts dabei gedacht und sei ihrem Bauchgefühl gefolgt.
Außerdem stehe sie immer auf der Seite der Polizei, die ihre Arbeit gemacht habe und von der sie sich auch gut beschützt fühle.
Der volksverhetzende Inhalt der Äußerungen sei jedoch unumstritten. Der Gesetzgeber habe klare Grenzen gesetzt und beim Vorliegen eines derartigen Tatbestandes eine Freiheitsstrafe vorgesehen. Diese muss mindesten drei Monate betragen, kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies sei in diesem Strafbefehl geschehen.
Der Strafbefehl von drei Monaten Freiheitsstrafe seien ausgesetzt und eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung in Kraft getreten.
(Symbolbild)
(19.11.20)