„Wir haben seit Tagen steigende Fallzahlen und noch trauriger: wir haben ebenfalls eine höhere Zahl an Todesfällen in unserem Landkreis. Wir müssen gemeinsam eine große Kraftanstrengung unternehmen, um gegenzusteuern“, erklärt Landrat Uwe Fietzek am Montag während eines Pressegesprächs. Am Wochenende hatten deshalb die Mitglieder des Pandemie-Stabes beraten, welche Maßnahmen in einem ersten weiteren Schritt sinnvoll und effektiv seien. „Wir haben vor allem besprochen, welche Schutzmaßnahmen noch möglich und realisierbar sind, aber auch, wie wir das Ziel weiterer Kontaktbeschränkung umsetzen können.“
Gerade letztere Maßnahmen seien es, so Fietzek, die am schwersten zu treffen seien: „Es sind spürbare Einschnitte, da sie an das gehen, was den Menschen ausmacht: an zwischenmenschliche Kontakte.“
An schärferen Maßnahmen führe aber bei einem Inzidenzwert über 200 kein Weg vorbei. „Wir haben begrenzte Kapazitäten an Intensivplätzen und entsprechendem Pflegepersonal. Wir wollen auch weiterhin die Nachverfolgung gewährleisten können. Die Verantwortung dafür, dass wir nicht in ein unkontrollierbares Geschehen geraten, tragen wir alle gemeinsam“, betont Landrat Fietzek. „Wir müssen Begegnungen reduzieren und verfügen deshalb eine Ausgangsbeschränkung, die bis zum 12. Januar 2021 gelten wird.“ Eine solche Maßnahme sei bereits in zahlreichen Kreisen in NRW, Hessen und Bayern umgesetzt worden. „Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung sind leider alternativlos.“
Das sind die neuen Regeln, die per Allgemeinverfügung des Landkreises definiert wurden und ab Mittwoch, den 23. Dezember vorerst bis zum 12. Januar 2021 gelten:
Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr
Die Ausgangsbeschränkung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Ausgenommen ist Heiligabend (24. Dezember). Hier setzt die Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr ein. Die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück darf in diesem Zeitraum nicht verlassen werden. Ausgenommen sind natürlich Wege, die aus beruflichen oder ärztlich notwendigen Gründen unvermeidbar sind. Auch notwendige Gänge von Einzelpersonen mit dem Hund sind weiterhin möglich.
Besuchsreduzierung in Pflegeeinrichtungen
Der Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen ist wie folgt reglementiert: es dürfen nur noch zwei namentlich benannte Personen aus einem Haushalt zu Besuch.
Einführung der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege
Außerdem besteht für Pflegepersonal, Personal wie Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ventil) in der Pflegeeinrichtung und auf ihrem Gelände.
Einführung der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) für Heil-/Pflege- und entsprechende Assistenzberufe
Mit dieser Regel haben Zahnärzte, Zahnarzthelfer/innen, Heilpraktiker usw. die Pflicht, eine FFP2-Maske (ohne Ventil) bei der Behandlung zu tragen.
Landrat Uwe Fietzek stellt klar: „Wir haben über weitere Verschärfungen nachgedacht. Diese werden bei einem weiteren Anstieg des Inzidenzwertes auch umgesetzt.“
„Wir werden trotz des in den nächsten Wochen eingesetzten Impfstoffes noch einen langen Atem haben müssen“, kündigt Landrat Fietzek an. Alle Verantwortlichen seien sich bewusst, dass es vereinzelt Ermüdungserscheinungen gebe. „Ich sage einmal deutlich: Meine Leute hier im Haus, ob im Gesundheitsamt, im Containment-Team und in vielen anderen Bereichen arbeiten seit Monaten am Limit. Jeder ist mit Herzblut bei der Sache und jeder weiß aus eigener Betroffenheit, was die einzelnen Maßnahmen und Einschränkungen im persönlichen Bereich bedeuten. Niemandem fällt das leicht.“
Landrat Fietzek appelliert gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen eindringlich, gerade über die Weihnachtstage nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen: „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger: Schenken wir uns zu Weihnachten Achtsamkeit und Vorsicht. Es wäre traurig, wenn sich Weihnachten im Nachhinein als infektionstreibendes Fest herausstellen sollte.“
(Symbolbild)
(PM)
(21.12.20)