Hannover: Seit November 2020 können die Schulträger FFP2- und Alltagsmasken, Schutzkleidung, Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln aus dem 20 Millionen Euro-Paket für schulische Corona-Schutzausstattung anschaffen. Die entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ zur Abrechnung ist nach umfassenden Abstimmungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums veröffentlicht worden. Wie stets kommuniziert, können die Schulträger Anschaffungen abrechnen, die bereits ab dem Stichtag 17. November 2020 vorgenommen wurden. Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des 30.06. 2021.
„Ich freue mich, dass wir landesseitig die Schulträger in ihrer Zuständigkeit für die sächliche Schulausstattung mit einem spürbaren Betrag unterstützen können. Wir haben die Richtlinie schlank, bedarfsgerecht und bürokratiearm ausgerichtet. So können die Schulträger in direkter Abstimmung mit den Schulgemeinschaften vor Ort die gewünschten Anschaffungen vornehmen. Besonders vorteilhaft ist, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Sofortüberweisung von 80 Prozent der Gesamtfördersumme realisiert werden können, so wie ich das in Aussicht gestellt habe“, sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Pro Schülerin und Schüler stehen mit den 20 Millionen Euro rund 20 Euro für zusätzliche sächliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit können die Schulträger sowohl Ersatz-Masken für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mund-Nasen-Bedeckungen vergessen haben, als auch FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte, kaufen. Aber auch Visiere als Spuckschutz, Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspender sowie Desinfektionsmittel und mobile Händewaschstationen stehen ebenso im Förderkatalog des Kultusministeriums wie auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder, oder auch Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln. Darüber hinaus wird in Einzelfällen die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen gefördert, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.
Weitere Informationen und Materialien wie die Förderrichtlinie sächliche Schutzausstattung an Schulen, das Antragsformular oder eine Übersicht zu Förderhöchstbeträgen der kommunalen und freien Schulträger finden Sie hier.
(Symbolbild)
(PM)
(09.01.21)