Landkreis Emsland: In dieser Woche ist mit den Impfung der über 80-jährigen Personen, die nicht in Heimen leben, und bestimmte Berufsgruppen, die ebenfalls der Priorität 1 angehören, in den Impfzentren Lingen und Papenburg begonnen worden. Insgesamt etwa 600 Impfdosen standen in den vergangenen Tagen zur Verfügung. Der Landkreis Emsland hat nun gemeinsam mit den 19 emsländischen Kommunen ein Informationsschreiben auf den Weg gebracht, dass den über 80-Jährigen impfbereiten Personen bei Bedarf Unterstützung rund um die Impfung anbietet. Landrat Marc-André Burgdorf und Matthias Lühn, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten, machten deutlich, dass das Unterstützungsangebot ab Montag, 8. Februar, gilt. Auch eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen rund um das Impfen mit Antworten liegt diesem Schreiben bei.
„Auch wenn das Verfahren insbesondere von ausreichenden Impfstoffmengen und vielen weiteren Faktoren abhängig ist, welche nicht in unseren Händen liegen, wollen wir gerade unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in dieser Situation nicht alleine lassen und mit den emsländischen Städten und Gemeinden bekannte Ansprechpartner vor Ort anbieten, die Fragen zur Terminvereinbarung beantworten können und helfend zur Seite stehen. Zumal der landesweite Start der Terminvergabe schwierig verlief“, betonen Burgdorf und Lühn. Mit der Unterstützung sei aber keine Beschleunigung bei der Terminvergabe verbunden. Die alleinige Verantwortung für die Terminvergabe liege beim Land Niedersachsen.
In den Rathäusern stehen ab Montag Mitarbeiter der Kommunen unter den jeweils im Schreiben angegebenen Telefonnummern beratend zur Verfügung für den Fall, dass Betroffene für eine Terminvereinbarung nicht auf eine Hilfsperson zurückgreifen können und unbedingt auf Unterstützung angewiesen sind.
Zudem heißt es im Schreiben weiter: Sollten Personen am vereinbarten Impftermin wegen gesundheitsbedingter Einschränkung ihrer Mobilität nicht selbst oder mit Unterstützung von Angehörigen den Transport zum Impfzentrum organisieren können, benötigen sie für eine kostenlose Taxifahrt eine Transportbescheinigung des Hausarztes. Die Fahrtkosten werden dann vom Taxi-Unternehmen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Sollte es Personen gar nicht möglich sein ein Impfzentrum aufzusuchen, werden sie zuhause geimpft, sobald ein Impfstoff zugelassen und verfügbar ist, der auch vom jeweiligen Hausarzt verimpft werden kann.
Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass zum Impftermin die Terminbestätigung, der Ausweis (auch wenn er abgelaufen sein sollte) und ein Impfpass (sofern dieser vorliegt) mitzubringen sind. Neben dem Anamnesebogen, der ausgefüllt zum Impfzentrum mitgebracht werden soll, ist dem Schreiben auch ein Merkblatt mit wichtigen Informationen beigefügt.
„Das Merkblatt mit wichtigen Informationen befasst sich mit zahlreichen wesentlichen Fragen rund um die Impfung und den Wirkstoff, u. a. zur Verträglichkeit der Impfung, einer möglichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder zu Wechselwirkungen mit einer bestehenden Medikation und sollte aufmerksam gelesen werden“, machen Burgdorf und Lühn deutlich.
Abschließend appellieren Burgdorf und Lühn eindringlich dafür, die Impfungen in Anspruch zu nehmen: „Zur Überwindung der Pandemie ist es unerlässlich, dass sich möglichst viele Menschen gegen das Corona-Virus impfen lassen. Wir hoffen, dass Sie von dem Impfangebot in den Impfzentren regen Gebrauch machen. Sie tun es für sich selbst und für Ihre Mitmenschen“.
(Symbolbild)
(PM)
(05.02.21)