Meppen: Das Amtsgericht Meppen hat einen jungen Mann wegen Zeigen des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am Neujahrstag 2020 betrat der Angeklagte ein fremdes Grundstück und urinierte vor der Haustür. Der Hausherr bemerkte dies und forderte den jungen Mann auf, dies zu unterlassen und sich von dem Grundstück zu entfernen. Daraufhin trat der Angeklagte zurück, erhob seinen rechten Arm und verabschiedete sich mit den Worten „Heil Hitler“. Beim Weggehen sagte er dann noch „Anpinkeln ist besser als Abfackeln“.
Rund 200 Meter vom Tatort entfernt nahm die Polizei den Angeklagten fest. Dieser bestritt die Vorwürfe. Zeugen, wie die Ehefrau des Geschädigten, bestätigten den Vorfall jedoch und erkannten den Mann wieder.
Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Zeigen von verfassungswidrigen Zeichen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 3200 Euro. Der Richter erließ jedoch eine Strafe von 5000 Euro, da die letzten Äußerung seine eindeutig rechtsradikale Einstellung offenbarte. Die Kosten der Verfahrens hat der Angeklagte ebenfalls zu zahlen.
(18.02.21)