Nordhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim: In den vergangenen Tagen gingen bei der Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim mehrfach Mitteilungen zu unbekannten Personen auf dem Gelände des Luft-Bodenschießplatz Nordhorn-Range ein. Mittlerweile ist bekannt, dass es sich dabei jeweils um Hobby-Wolfsbeobachter gehandelt hat.
Wie Recherchen des polizeilichen Staatsschutzes in den sozialen Medien ergaben, hat sich mittlerweile auf Facebook eine Gruppe von mehr als 700 vermeintlichen „Wolfsfreunden“ gebildet. Viele der Gruppenmitglieder stellen dem Wolfsrudel im Grenzgebiet nach, um es zu beobachten oder zu fotografieren. Zu diesem Zwecke betreten sie offensichtlich das militärische Sicherheitsgelände der Nordhorn-Range. Bereits mit Beginn des 1. Weltkriegs wurde das Areal als Artillerie-Schießplatz angelegt. Im 2. Weltkrieg diente es als Übungsgelände für Bombenabwürfe und wird seither ununterbrochen als Luft-Bodenschießplatz genutzt. Entsprechend weist das Gelände Munitionsrückstände und die damit einhergehenden Gefahren aus etwa 100 Jahren auf. Aus gutem Grund warnt die Bundeswehr daher regelmäßig vor dem Betreten des Geländes. Hinzu kommen die Gefahren aus dem laufenden Flugbetrieb. Wie sich aus den Erkenntnissen der Ermittler nunmehr ergibt, werden von den vermeintlichen Naturfreunden teils kleine Lagerfeuer auf dem Gelände entzündet. Im Hinblick auf die bekannten Munitionsrückstände ein Unterfangen, dass tödlich enden kann. Die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim möchte daher noch einmal ausdrücklich daraufhin hinweisen, dass das Gelände des Nordhorn-Range einen militärischen Sicherheitsbereich und ein Naturschutzgebiet darstellt. Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten. Die absichtliche Störung einer solchen Tierart ist verboten. Bei der Feststellung von Personen auf dem Gelände ohne Berechtigungsnachweis, werden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
(Symbolbild)
(PM)
(25.02.21)