Nachdem es lange aus weiten Teilen der Bevölkerung und auch von einigen Politikern gefordert wurde, konnten sich die Regierungschefs und -chefinnen auf eine bundeseinheitliche Öffnungsstrategie einigen. Rund 9 Stunden diskutierten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten/-innen gestern über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie in Deutschland. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Nicht nur wurde ein Stufenplan für Lockerungen festgelegt, sondern auch wie es mit den von Gesundheitsminister Jens Spahn versprochenen kostenlosen Schnelltests weitergeht.
Der Lockdown wurde im Grunde bis zum 28. März verlängert – jedoch mit Lockerungen. Die Kanzlerin erklärte, dass wir uns bereits jetzt im ersten Öffnungsschritt befinden, mit Kontaktbeschränkungen von maximal einem Gast pro Haushalt und geöffneten Friseursalons. So tritt am Montag, dem 08. März, bundesweit der zweite Öffnungsschritt in Kraft. Dieser bringt einige wesentliche Lockerungen und Änderungen mit sich.
So werden die Kontaktbeschränkungen ab Montag ausgeweitet. Künftig dürfen sich zwei Haushalte miteinander treffen, aber nur bis zu maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Neu ist auch, dass Paare, die nicht in einem Haushalt leben, als ein Hausstand gelten.
Zudem einigten sich Merkel und Co. gestern auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche pro Bürger*in. Diese seien auch für weitere Öffnungsschritte notwendig.
Öffnen dürfen ab Montag bundesweit Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter mit Kundenbegrenzungen. Pro 10, bzw. 20, Quadratmeter ist ein Kunde zugelassen. Auch Fahr- und Flugschulen dürfen ihre Türen wieder öffnen – unter Vorweisen eines tagesaktuellen Tests. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Tattoostudios oder Nagelstudios. Voraussetzung für diese Lockerungen ist jedoch eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100.
Auch weitere Lockerungen sind Inzidenz-abhängig. So wird zwischen Regionen unterschieden, deren Inzidenzwert unter 50 oder zwischen 50 und 100 liegt. Hält sich der Wert eines Landkreises oder einer Stadt innerhalb 14 Tagen stabil, oder sinkt sogar, so treten nach und nach weitere Öffnungsschritte in Kraft. Angefangen wird damit direkt ab Montag.
In Regionen, die einen Inzidenzwert von unter 50 vorweisen können, gilt ab Montag zudem folgendes:
- Einzelhandel darf öffnen für einen Kunden pro 10 bzw. 20 Quadratmetern
- Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen öffnen
- Outdoor-Sport möglich mit bis zu 10 Personen und kontaktfrei
Regionen, in denen der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 liegt, erwarten folgende Lockerungen:
- Einzelhandel darf öffnen mit Terminbuchungen, maximal 1 Kunde auf 40 Quadratmetern
- Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen nach Terminbuchung und mit Dokumentation der Besucherdaten öffnen
- Individualsport, wie bspw. Leichtathletik oder Kampfsport, ist außen möglich mit bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten bzw. mit bis zu 20 Kindern
Der nächste Öffnungsschritt kann dann nach einer stabilen oder sinkenden Inzidenz innerhalb 14 Tage erfolgen aber frühstens ab dem 22. März.
Regionen unter der 50er-Inzidenz erwartet dann
- die Öffnung der Außengastronomie
- die Öffnung von Theatern, Kinos sowie Konzert- und Opernhäusern
- Ausübung von kontaktfreiem Sport innen, und außen mit Kontakt
Liegt eine Region bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so erwarten sie, nach Vorlage eines tagesaktuellem negativen Schnell- oder Selbsttest,
- die Öffnung der Außengastronomie nach Terminbuchung
- die Öffnung von Theatern, Kinos sowie Konzert- und Opernhäuser ohne Terminbuchung
- Ausübung von kontaktfreiem Sport innen, und außen mit Kontakt
Der nächste, und vorerst letzte vorgestellte, Öffnungsschritt erfolgt dann wieder nach einer stabilen oder sinkenden Inzidenz innerhalb 14 Tage und frühestens ab dem 05. April.
Bei einer Inzidenz von unter 50
- sind Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Gästen möglich
- ist Kontaktsport auch innen möglich
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
- kann der Einzelhandel auch ohne Terminbuchung öffnen für maximal einem Kunden pro 10 bzw. 20 Quadratmeter
- können sämtliche Sportarten auch ohne Vorlegen eines Testergebnisses ausgeübt werden
Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so geht es wieder zurück in den momentan noch geltenden Lockdown. Also Einzelhandel, Geschäfte der körpernahen Dienstleitung etc. müssen wieder schließen, die Kontaktbeschränkungen werden wieder zurückgestellt auf Treffen von einem Hausstand mit einer weiteren Person.
Wenn eine Region jedoch einen stabilen Inzidenzwert von unter 35 vorweist, so können hier die Kontaktbeschränkungen gelockert werden auf Treffen von drei Haushalten bis zu maximal 10 Personen.
Zudem einigten sich Bund und Länder darauf, die Abstände zwischen den Erst- und Zweitimpfungen bis zum Maximum auszunutzen. Bei dem Impfstoff von Biontech/Pfizer erfolgt das Verabreichen der zweiten Dosis 42 Tage nach der Erstimpfung. Bei dem von Astra Zeneca beträgt der Abstand 12 Wochen. „Dadurch können wir die Menschen schneller erstimpfen“, so Bundeskanzlerin Merkel.
Zudem soll, nach Vorliegen neuer Studien, der Impfstoff von Astra Zeneca auch an die über 65-Jährigen verimpft werden. Auch einigte man sich darauf, die Hausartzpraxen mit in die Impfkampagne einzubeziehen. Ab April sollen sie dann sogar selbst impfen dürfen.
Die Homeoffice-Pflicht wird noch einmal bis Ende April verlängert. Am Freitag wird sich klären, ob Arbeitgeber Schnell- und Selbsttests für ihr Personal selbst bezahlen oder finanziert bekommen.
Das weitere Vorgehen von Schulen und Kitas bleibt weiterhin Ländersache. Hier wurde keine bundeseinheitliche Lösung gefunden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil wollte heute um 15 Uhr eine Pressekonferenz halten und über die Umsetzung der Beschlüsse und die Fortführung der Schul- und Kitaschließungen informieren.
Diese Konferenz wurde kurzfristig abgesagt.
(Symbolbild)
(04.03.21)