Gestern konferierte die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder bis spät in die Nacht. Dabei ging es um eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen und neue Maßnahmen zur Infektionseindämmung. Hier die Ergebnisse im Detail:
- der Shutdown wird bis zum 18. April verlängert
- Bund und Länder haben sich das Ziel gesetzt, im Sommer jedem Bürger und jeder Bürgerin ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen sollen die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen
- zukünftige Öffnungsschritte werden von der konsequenten Testung der Bürger und Bürgerinnen abhängen. Regelmäßige Testungen sollen dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen sollen so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden
- die im letzten Beschluss vereinbarte „Notbremse“ wird konsequent umgesetzt. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen erreicht wird
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100, werden weitergehende Schritte umgesetzt.
- nicht notwendige Geschäfte des Einzelhandels schließen
- private Treffen sind nur mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person erlaubt
- (Außen-) Gastronomie muss geschlossen bleiben
- Friseure bleiben geöffnet
- Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstanddes Fahrers angehören
- in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen
- Ausgangsbeschränkungen
- verschärfte Kontaktbeschränkungen
Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.
- der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden einmalig als Ruhetage definiert
- bereits geöffnete Außengastronomie muss schließen
- die Tage sollen mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden
- private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt). Paare gelten als ein Haushalt
- Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet
- Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen
- soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April
- Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürger und Bürgerinnen werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen
Grund für die stundenlange Unterbrechung des Gipfels soll die Debatte um den „kontaktarmen Urlaub“ gewesen sein. Die Kanzlerin solle damit gedroht haben, die Beschlüsse der Konferenz nicht mitzutragen, wenn Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz weiter auf den kontaktarmen Urlaub bestehen. Die Aussicht auf das Konzept, dass Ferien ermöglicht werden, wo „eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann“, wurde aus den Beschlussvorlagen von Bund und Ländern gestrichen.
Die Bürger und Bürgerinnen sollen auf nicht zwingend nötige Reisen verzichten. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann verkürzt werden durch einen negativen Test, allerdings frühestens am fünften Tag nach der Einreise.
Die Fluglinien werden ebenfalls in die Pflicht genommen. Künftig sollen Fluggesellschaften alle Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug testen „und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“ durchführen. Außerdem soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Vor dem Abflug nach Deutschland wird eine Testpflicht Einreisevoraussetzung. So würde auch eine Testpflicht für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten wie Mallorca bestehen.
Für den 12. April ist die nächste Zusammenkunft von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplant.
(23.03.21)