Die Deutsche Tierparkgesellschaft e.V. (DTG), Deutschlands mitgliederstärkster Zooverband, sieht sich durch das Urteil des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in ihren Forderungen zur Öffnung von Zoos bestätigt. Das Gericht hat mit drei Eilbeschlüssen vom 19. März 2021 verschiedene Verbotsregelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der derzeit geltenden Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die DTG fordert die Erkenntnisse aus diesem Gerichtsurteil nun auch bei der Erstellung der anstehenden Verordnungen nach dem Bund-Länder-Gipfel am Montag in allen Bundesländern anzuwenden, in denen der Zoobesuch noch eingeschränkt ist. Mit einem entsprechenden Schreiben an die jeweiligen Landesregierungen hat die DTG diese Forderung der Zoogemeinschaft unterstrichen und weist darauf hin, dass die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl der Einschränkungen gewahrt bleiben muss.
„Die Zoos sind gut aufgestellt. Wir haben gute Hygienekonzepte, Platz und viel frische Luft! Das Gericht hat unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt!“ so der Vizepräsident der DTG, Dr. Nils Kramer, Zoodirektor im Tierpark Nordhorn, dem drittgrößten Zoo in Niedersachsen. “Wir freuen uns für alle Kollegen, aber vor allem für die vielen Kinder, die nun mit ihren Familien etwas Abwechslung im Coronaalltag erleben dürfen. Ein Besuch im Tierpark ist nicht anders zu bewerten als ein Spaziergang an der frischen Luft!“
Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Zoos und Tierparks in Niedersachsen ab sofort öffnen dürfen und die Verordnung in diesem Punkt außer Kraft gesetzt ist. Auch wenn die Zoos in einem Landkreis mit einer Inzidenz über 100 liegen. Bisher mussten Zoos und Tierparks in Niedersachsen ab einer Inzidenz von über 100 für den Besucherverkehr schließen. Mehrere Einrichtungen waren deshalb trotz neuer Verordnung immer noch geschlossen und einige aufgrund steigender Fallzahlen von der erneuten Schließung bedroht.
„Wir halten unsere Forderung nach einer Öffnung aller Zoos und Tierparks in ganz Deutschland aufrecht!“ so der Präsident der Deutschen Tierparkgesellschaft, Gert Emmrich. „Dieses Gerichtsurteil sollte für die anderen Bundesländer wegweisend sein! Wir vertrauen darauf, dass die Erkenntnisse in den anstehenden Verordnungen berücksichtigt werden.“
Zur Begründung hat das niedersächsische Gericht ausgeführt, dass eine Schließung als Infektionsschutzmaßnahme nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr angemessen sei. Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien sei von vorneherein vergleichsweise gering und könne durch mildere Maßnahmen als eine Schließung hinreichend effektiv reduziert werden, etwa durch Begrenzungen des Zugangs zum Zoo oder Tierpark, Steuerungen des Aufenthalts dort, Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und Beschränkungen besonders infektionsrelevanter Einrichtungen (etwa von Innenbereichen) oder Veranstaltungen (etwa Schaufütterungen, Streichelzoo). Durch eine einheitliche Öffnung von Zoos und Tierparks könnten zudem Tourismusbewegungen in Kommunen verhindert werden, in denen vergleichbare Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich aufgrund niedrigerer Inzidenzen noch geöffnet seien.
Der Nordhorner Zoodirektor und DTG-Vizepräsident, Dr. Nils Kramer, fordert deshalb auch bei den zukünftigen Verordnungen, dass die Betriebsschließungen mit der notwendigen Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit betrachtet werden. „Für einen Aufenthalt an der frischen Luft gibt es mildere Mittel, als die komplette Betriebsschließung. Wir haben gezeigt, dass unsere Hygienekonzepte wirken!“
(Bild: Ina Deiting)
(PM)
(23.03.21)