Haren: Ab dem 1. April sollte die Innenstadt Harens, gelegen an der Langen Straße, eigentlich wieder zur Fußgängerzone erklärt werden. Im Bereich zwischen der Einmündung in die Bischof-Demann-Straße und der Einmündung zum Kolpingplatz sollten dann bis zum Ende der Herbstferien keine Autos mehr fahren. Der Verwaltungsausschuss hatte die jährliche Einrichtung der Fußgängerzone im vergangenen Jahr beschlossen. „Wir wollten den Beschluss nun umsetzen. Jedoch müssen wir dies, wie bereits im vergangenen Jahr, verschieben. Mit den neuen Corona-Regelungen, die ab dem 29. März gelten sollen und den daraus resultierenden Schließungen des Einzelhandels, macht eine Fußgängerzone momentan keinen Sinn“, erläutert Harens Bürgermeister Markus Honnigfort.
Er bedaure es, dass die Läden nun wieder zum Click & Collect System runterfahren müssten. „Warum ist man nicht bei dem Prinzip mit der Terminvergabe geblieben? Supermärkte, Blumengeschäfte und Friseure sind schließlich auch geöffnet. Dort kommt man ebenfalls mit guten Hygienekonzepten aus. Warum sind solche Systeme nicht auch für den Einzelhandel und die Gastronomie im Außenbereich anwendbar? Diese ungleiche Behandlung versteht niemand mehr“, hinterfragt er die geplanten Regelungen kritisch. Selbst das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte sich in der vergangenen Woche mit der Thematik des Textileinzelhandels beschäftigt. Zwar hatte es die außer Vollzugsetzung des entsprechenden Paragraphen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung abgelehnt, zweifelte jedoch in der Urteilsbegründung ebenfalls an, ob die Betriebsverbote und – beschränkungen noch angemessen seien. „Wir werden die Fußgängerzone erst einrichten, wenn ein Einkaufen vor Ort und ein Besuch der Außengastronomie wieder möglich ist. Bis dahin müssen wir aufpassen, dass aus dem Lockdown nicht ein Knock-down für die betroffenen Betriebe wird“, mahnt Honnigfort an.
(Bild: Kathrin Otten)
(PM)
(25.03.21)