Meppen: Im ersten Lockdown und seit Januar verzichtet die Stadt Meppen bereits auf die Kita – Gebühren, sofern eine Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Nunmehr wurde jüngst beschlossen, den Eltern einen weiteren Schritt entgegenzukommen und die während der Corona-Pandemie in Anspruch genommene Notbetreuung Tag genau abzurechnen.
Angesichts der Corona-Pandemie sind die Kindertagesstätten – mit Ausnahme einer Notbetreuung – aktuell geschlossen. Aus diesem Grund hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Meppen bereits vor ein paar Wochen entschieden, die Kita-Gebühren während der Schließung auszusetzen. Jüngster Beschluss des Gremiums geht nun noch einen Schritt weiter. „Die Belastungsgrenzen bei den Eltern sind erreicht. Mit dem neuen Berechnungsmodell können wir zumindest für eine weitere finanzielle Entlastung sorgen“, so Bürgermeister Helmut Knurbein.
Die zuletzt beschlossene Gebührenbefreiung galt monatsweise. Hintergrund: Sobald Eltern das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen, belegt ihr Kind diesen Platz in der Kita in Gänze. Der Platz in der Kita kann an den anderen Tagen nicht an ein anderes Kind vergeben werden. Dies gilt auch im Kita-Regelbetrieb. So werden Kinder auch unabhängig von Corona nicht immer an fünf Tagen pro Woche betreut. Aber auch dann müssen die Eltern die volle Kita-Gebühr zahlen. Dass immer für volle Monate gezahlt werden muss, ist in den Betreuungsverträgen festgeschrieben. Eine Ausnahme bildet hier lediglich das Platz-Sharing, welches aber nur in bestimmten Konstellationen möglich ist.
„Von diesem Passus werden wir in der aktuellen Situation abweichen und die Kita-Gebühr entsprechend der Inanspruchnahme, also Tag genau, abrechnen“, erklärt Bürgermeister Knurbein. Den Wegfall der Gebühren trägt die Stadt Meppen im Rahmen des Defizitausgleichs.
In Niedersachsen ist die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr seit dem 01.08.2018 grundsätzlich kostenlos. Lediglich für Randzeiten, wenn eine Betreuung über acht Stunden hinaus gewünscht ist, fallen Kosten an. Für die Betreuung in einer Krippe und in den Horten an den Grundschulen wird nach wie vor grundsätzlich eine Gebühr erhoben.
(Symbolbild)
(PM)
(26.03.21)