Landkreis Cloppenburg: Die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg ist bis Sonntag, 28. März, 12.00 Uhr, auf 1035 gestiegen. Es liegen insgesamt 37 neue positive Testergebnisse aus elf Städten und Gemeinden vor. Gleichzeitig wurde eine Genesung registriert. Die Gesamtzahl der seit März letzten Jahres positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis liegt bei derzeit 8558.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 202,1 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.
Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 28 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, sieben von ihnen auf der Intensivstation.
Ein Infektionsschwerpunkt ist heute nicht erkennbar. Betroffen sind Kleinkinder, Schüler, Auszubildende, Hausfrauen, Arbeitnehmer aus einer Vielzahl von Branchen und Rentner zwischen den Geburtsjahrgängen 1946 und 2020.
Wie angekündigt wird der Landkreis Cloppenburg auf der Grundlage der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung eine novellierte Allgemeinverfügung herausgeben, die am Montag zur Veröffentlichung an die Bekanntmachungsorgane geht. Durch den Abdruck am Dienstag treten die Maßnahmen dann in der Nacht zu Mittwoch ab 0.00 Uhr in Kraft.
Wie Landrat Johann Wimberg informierte, werde der Landkreis Cloppenburg aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz einmal mehr über die Maßnahmen des Landes hinausgehen. Neben der nächtlichen Ausgangssperre, die dann im ganzen Landkreis von 21.00 bis 5.00 Uhr morgens gilt, werden auch Testpflichten für Beschäftigte eingeführt, die neu in einem Betrieb eine Arbeit aufnehmen oder den Arbeitsort wechseln. Wer aus dem Ausland in den Landkreis Cloppenburg zurückkehre, müsse sich bei der Ankunft hier vor Ort erneut testen lassen.
Für den Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften werde die Zahl der Teilnehmer an Gottesdiensten oder religiösen Versammlungen weiter eingeschränkt. Der Platzbedarf pro Person werde von fünf auf zehn Quadratmeter verdoppelt. Die maximale Teilnehmerzahl würde darüber hinaus zusätzlich auf insgesamt 50 Personen begrenzt, unabhängig von der Größe des Raumes. Ein Gottesdienst oder eine religiöse Versammlung dürfe den zeitlichen Rahmen von einer Stunde nicht überschreiten.
Der Landrat bittet um Verständnis für diese erneuten massiven Einschränkungen, aber somit blieben Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern grundsätzlich auch Im Landkreis Cloppenburg unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Die Ausübung der Religionsfreiheit sei ein hohes Grundrecht, so Wimberg. „Diese Eingriffe sind uns nicht leicht gefallen.“
In Fahrzeugen werde das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2 Maske angeordnet, sobald dort mehr als eine Person aus unterschiedlichen Hausständen mitfahre. Der Handel wird erneut verpflichtet, die Desinfektion von Einkaufswagen und Körben in eigener Zuständigkeit zu gewährleisten und könne dies nicht mehr dem Kunden überlassen, in dem er dafür lediglich Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt. Alle konkreten Bestimmungen werde der Landkreis am Montag bekannt geben, erklärte Wimberg abschließend.
(Symbolbild)
(PM)
(29.03.21)