Meppen: Ab Mai sollen in Niedersachsen weitere Gruppen mit einem Impfschutz versorgt werden. Dazu gehören auch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII. Um sicherzustellen, dass das gesamte impfberechtigte Personal im Landkreis Emsland erreicht werden kann, wurden die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen schriftlich informiert. Da aber nicht alle Einrichtungen dieses Bereichs bekannt sind, ruft der Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, Betroffene dazu auf, sich zu melden. Die Impftermine finden in den beiden Impfzentren in Lingen und Papenburg statt. Um sie entsprechend vorbereiten zu können, benötigt der Landkreis Emsland die Anzahl und alle Daten der impfwilligen Personen, die dann entsprechend für einen Impftermin erfasst werden. Die abschließende Organisation der Impfungen kann erst erfolgen, wenn alle impfberechtigten Personen bekannt sind. Rückmeldungen – auch von den entsprechenden Einrichtungen und betroffenen Personen, die bislang nicht durch die Kreisverwaltung angeschrieben worden sind – sind daher bis Montag, 3. Mai, notwendig. Ansprechperson für Einrichtungen und impfberechtigte Personen der Kinder- und Jugendhilfe ist der Landkreis Emsland, Edeltraud Landwehr, unter der Rufnummer 05931/441409 und der E-Mail-Adresse edeltraud.landwehr@emsland.de. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wenden sich bitte an Ulrich Engling unter der Rufnummer 05931/441440 und der E-Mail-Adresse ulrich.engling@emsland.de.
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(PM)
(29.04.21)