Niedersachsen: Das Land Niedersachsen hat Lockerungen angekündigt welche ab dem 10. Mai in Kraft treten werden. Aus Medienberichten geht hervor, dass die Landesregierung dabei alle Bereiche gleichzeitig im Blick hat. Betroffen seien von den Lockerungen Branchen der Gastronomie, des Tourismus, des Einzelhandels, Freizeitangebote und Veranstaltungen.
Für die Öffnung würden allerdings strenge Maßstäbe gelten, die an Tests und Impfungen geknüpft seien. Mit einer Tagesaktuellen negativen Testung auf das Coronavirus, soll ab Montag im Einzelhandel ohne Termin der Einkauf möglich sein. Gleiches gelte für vollständig Geimpfte.
Im Moment wird überprüft, wie Genesene ihre überstandene Infektion nachweisen können.
Die anstehenden Lockerungen im Überblick:
Gastronomie:
- Öffnungen des Außenbereichs bei stabiler Inzidenz unter 100 in Landkreis oder kreisfreier Stadt
- Zutrittsvoraussetzung: Ein negativer Corona-Test, Impfnachweis oder Nachweis von Genesung
- Sperrstunde ab 23 Uhr
- Innengastronomie darf voraussichtlich zwei Wochen später öffnen
- verpflichtendes Hygienekonzept
- maximal 50 Prozent Auslastung im Innenbereich erlaubt
Gastgewerbe:
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen sollen öffnen dürfen
- maximale Auslastung von 60 Prozent in Hotels und Jugendherbergen
- jeder Gast muss bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen
- Ferienhäuser und -wohnungen müssen zwischen zwei Vermietungen einen Tag leer stehen
- Beherbergung im ersten Schritt nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt
Einzelhandel:
- Öffnung möglich, wenn Inzidenz im Landkreis oder kreisfreier Stadt stabil unter 100 liegt
- keine vorherige Terminbuchung nötig
- negativer, qualifizierter Corona-Test (kein Selbsttest), Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung
- verpflichtende Kontaktnachverfolgung digital oder analog
- 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde, ab einer Ladengröße von 800 Quadratmetern: 40 Quadratmeter pro Kunde
Schulen und Kitas:
- Szenario B, also Wechselunterricht, für alle Jahrgangsstufen der Schulen bis zu einer Inzidenz von 165
- Präsenzunterricht für Förderschulen und Abschlussklassen unabhängig von der Inzidenz
- eingeschränkter Regelbetrieb an den Kitas mit festen Gruppen und Räumen (Szenario B)
- weiter regelmäßige Selbsttests – mit Ausweitung auf Kitakinder
Kulturveranstaltungen und Kontaktsport für Kinder:
- Veranstaltungen im Freien, etwa Freilufttheater, Lesungen oder bestuhlte Konzerte, sollen wieder erlaubt werden
- Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren soll laut Weil wieder Kontaktsport im Freien in Gruppen von bis zu 30 Personen erlaubt sein – damit wären Fußballspiele wieder möglich.