Börger: Ein weiterer Putenbestand mit rund 6400 Tieren ist von der Vogelgrippe betroffen. Für einen Bestand in der Gemeinde Börger (Samtgemeinde Sögel) wurde der Ausbruch nach der Untersuchung amtlicher Proben durch das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg bestätigt. Es handelt sich um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1. Der Bestand wurde inzwischen geräumt; alle Tiere wurden fachgerecht beseitigt. Die bereits vom Landkreis Emsland zum 1. Mai aufgrund eines Vogelgrippebefalls in einem Putenbestand in Lorup (Samtgemeinde Werlte) veranlassten Maßnahmen wie die Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets haben weiterhin Bestand.
Beide bestehenden Restriktionsgebiete sind vor dem Hintergrund des aktuellen Befalls geringfügig erweitert worden. Im Sperrbezirk sind nunmehr 59 gewerbliche Betriebe mit etwa 1,53 Mio. Geflügel sowie 27 Hobbybetriebe mit rund 815 Stück Geflügel betroffen. Im Beobachtungsgebiet befinden sich 131 gewerbliche Betriebe mit rund 3,9 Mio. Stück Geflügel und 185 Hobbyhaltungen mit über 3000 Stück Geflügel. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Für den Sperrbezirk wurde zudem ein Wiedereinstallungsverbot für Truthühner (Puten) haltende Betriebe angeordnet. Dieses Verbot wird aufgrund des vorausgegangenen regionalen Seuchengeschehens in Weser-Ems unter Bezug auf die besondere Pathogenität für Truthühner auf diese Geflügelart beschränkt.
Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Die aktuell bestehende Aufstallungspflicht, die der Landkreis Emsland zum Schutz vor einer Einschleppung des hochansteckenden Erregers in Haus- und Nutzgeflügelhaltungen im November 2020 angeordnet hatte, bleibt weiterhin bestehen. Darüber hinaus gilt im festgelegten Sperrbezirk ein Wiedereinstallungsverbot für Truthühner sowie ein Verbot der Teilausstallung von Geflügel. Das Virus ist für den Menschen nach bisherigen Erkenntnissen weitgehend ungefährlich.
(Symbolbild)
(PM)
(05.05.21)