Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat erneut einen geplanten Transport von 528 Zuchtrindern aus dem Emsland nach Marokko per Erlass untersagt. „Meine Haltung zu dem Thema Tiertransporte ist klar: Aus Niedersachsen soll kein Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten gehen. Deshalb habe ich den Landkreis angewiesen, dass der für den 25. Mai geplante Transport nach Marokko nicht abgefertigt wird,“ erklärte die Ministerin.
In dem aktuellen Erlass wird das Verbot der Abfertigung damit begründet, dass damit künftige tierschutzrechtliche Verstöße verhindert werden sollen: „Aufgrund der geografischen sowie klimatischen Verhältnisse in Marokko und der insbesondere damit einhergehenden landwirtschaftlichen Strukturen ist davon auszugehen, dass die deutschen Rinder, die auf Hochmilchleistung gezüchtet sind, dort nicht entsprechend dem nationalen Tierschutzstandard gehalten werden können.“
Das Tierschutzgesetz fordert in § 2 eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller vom Menschen gehaltenen Tiere. Konkretisierte Anforderungen zu den genannten elementaren Bedürfnissen von Rindern und explizit für die Rasse Deutsche Holstein sind in den „Niedersächsischen Tierschutzleitlinien zur Milchkuhhaltung“ genannt.
Im Falle des Transports der Rinder nach Marokko sei zudem in überschaubarer Zukunft damit zu rechnen, dass der weit überwiegende Teil der Rinder entsprechend der dortigen Rechtslage betäubungslos geschlachtet (geschächtet) wird. Dieses sei grundsätzlich nicht mit dem nationalen Tierschutzrecht vereinbar und stellt insofern eine konkrete Gefahr im Rechtssinne dar.
Zuletzt hatte Niedersachsen am 7. Mai 2021 einen Transport von 270 Rindern aus Aurich nach Marokko untersagt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg kippte allerdings den Erlass. In Kenntnis der rechtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist es Ministerin Barbara Otte-Kinast außerordentlich wichtig, im Sinne des Tierschutzes erneut EU und Bund auf den Änderungsbedarf hinzuweisen: „Wir brauchen national und auf EU-Ebene eine Liste der Drittländer, in die keine Lebendtiertransporte mehr erfolgen dürfen.“
(Symbolbild)
(PM)
(20.05.21)