Niedersachsen: Heute ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie den Einzelhandel.
Einzelhandel:
Bleibt der Inzidenzwert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 50, entfällt die Testpflicht für den Einzelhandel. Ein negativer Corona-Test ist dann als Nachweis vor dem betreten eines Geschäftes nicht mehr notwendig. Die Regelung gilt zwei Tage, nachdem die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 lag.
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an mindestens fünf Werktagen unter 35, fallen die flächenbezogenen Kunden-Obergrenzen in den Geschäften weg. Die Maskenpflicht bleibt unabhängig von der Inzidenz im Einzelhandel weiterhin bestehen.
Außengastronomie und Museen:
Hier bleibt die Testpflicht bestehen. Wegen der längeren Aufenthaltsdauer in diesen Bereichen müssen die Gäste vor dem Betreten einen negativen Corona-Test, vollständigen Impfschutz oder eine Genesung nachweisen.
Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Landkreisen und kreisfreien Städtenunter unter 100, dürfen Gäste aus ganz Deutschland übernachten. Anreise darf nur wer einen negativen Schnelltest, einen Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung vorweisen kann. Pro Urlaubswoche müssen die Gäste jeweils zwei weitere Tests durchführen.