Leer/ Aurich: Die beiden Landwirte, die sich für den Tod von drei Rehkitzen vor Gericht verantworten mussten sind vom Landgericht Aurich freigesprochen worden. Das Urteil löste Bestürzung aus. Nach Anhörung einer Zeugin im Alter von 59 zog die Staatsanwaltschaft ihrer Berufung zurück. Das Urteil ist somit in der ersten Instanz des Amtsgerichts Leer von November 2020 rechtsgültig. Die 59 jährige Zeugin konnte den Ausgang des Prozesses nicht fassen. Sie legte der Staatsanwältin Fotos der Kadaver vor. Die Landwirte hatten eine 40cm hohe Wiese mit schweren Gerätschaften gemäht. Der Tod der Rehkitze wurde dabei billigend in Kauf genommen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein, weil die Angaben des Angeklagten, die Wiese vorher abgesucht zu haben als unglaubhaft eingeschätzt hat. Die Aussage des Sohnes des Angeklagten wiedersprachen zunächst den Angaben, jedoch korrigierte der 18 Jährige kurzerhand seine Angaben und bestätigte die Sachlage des Vaters. Der Nachweis eines Nicht-Absuchens sei nicht erbracht worden. Die Verordnungen zum Schutz der Rehkitze seien Kann-und-Soll-Verordnungen. Das Urteil traf die Zeugin sehr. Sie habe bedenken, dass vermehrt Tiere umkommen werden.
(Symbolbild)
(29.05.21)