Berlin: Im Schatten des Klimaschutzgesetzes hat der Deutsche Bundestag eine zentrale Weichenstellung im Bereich der Erneuerbaren Energien für das Emsland und die Grafschaft Bentheim beschlossen. Nachdem die Möglichkeit der Nutzung des Flexibilitätszuschlags in Verbindung mit der Flexibilitätsprämie Ende 2020 massiv eingeschränkt wurde, konnte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann gemeinsam mit seinem CSU-Kollegen Andreas Lenz erfolgreich für eine Rückkehr zu einer klimafreundliche Regelung einsetzen. „Klimaschutz ist immer konkret. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns in der letzten Sitzungswoche gelungen, die Flexibilisierung von Biogasanlagen wieder deutlich zu stärken. Damit gewinnen das Klima und die verlässliche regionale Energieerzeugung gleichermaßen“, betonen die Bundestagsabgeordneten Andreas Lenz und Albert Stegemann. „Die besondere Stärke der Biogasanlagen, grundlastfähig und flexibel Strom erzeugen zu können, kann so zukünftig noch besser ausgespielt werden.“ Dies sei für das Gelingen der Energiewende von zentraler Bedeutung, wenn Kernenergie-, Kohle- und Gaskraftwerke zunehmend vom Netz gehen. Im EEG 2021 war die Möglichkeit, die Flexibilitätsprämie im ersten Vergütungszeitraum mit dem Flexibilitätszuschlag im zweiten Vergütungszeitraum zu kombinieren, stark eingeschränkt worden. Dies stellte eine Abkehr von dem seit 2017 gültigen Regelungsregime dar und traf auf scharfe Kritik der betroffenen Klimaschützer, aber auch auf Kritik im Parlament. Gerade im Emsland und der Grafschaft Bentheim waren besonders viele Biogasanlagen von der Regelung betroffen und wären womöglich in finanzielle Schieflage geraten. „Der technische Aufwand, aber auch die umweltrechtlichen Vorschriften steigen ständig. Es sind hohe Investitionen notwendig, um die Anlagen flexibel umzurüsten“, so Stegemann. Angesichts deutlich erhöhter Anforderungen im EEG 2021 oder im Bundesimmissionsschutzgesetz seien erhebliche Neuinvestitionen für Erhalt und Ausbau der Flexibilität der Anlage für die zehn weiteren Jahre des zweiten Vergütungszeitraums erforderlich. „Diese Investitionen tragen ganz wesentlich zur Versorgungssicherheit im deutschen Strom-Mix bei und müssen über den Flexibilitätszuschlag finanziert werden.“ Mit dem novellierten EEG wird daher nun eine Förderung in Höhe von 50 Euro je Kilowatt installierte Leistung und Jahr für bereits mit der Flexibilitätsprämie unterlegte Investitionen eingeführt. Um die bereits geförderte Leistung zu bestimmen, wird eine einfache und nachvollziehbare Berechnungsvorschrift ins Gesetz aufgenommen. In Deutschland gibt es rund 9.000 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 5 Gigawatt für die regelbare Stromproduktion. Zum Vergleich: Das entspricht der Leistung von mehr als drei Kernkraftwerken. „Die Regelung schafft Investitionssicherheit für mindestens 3.350 Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von rund 2,2 Gigawatt und sichert deren Wechsel in die Anschlussförderung und damit den Verbleib im System“, so Albert Stegemann. Die Abgeordneten abschließend: „Die Wiedereinführung des Flexibilitätszuschlags ist ein wichtiger Beitrag, um die Anlagen zu flexibilisieren und die grundlastfähige Bioenergie auf heutigem Niveau zu stabilisieren.“ Auch für die Landwirtschaft sei dies eine gute und wichtige Entscheidung. Die Regelung steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Bild: Deutscher Bundestag – Albert Stegemann
(PM)
(26.06.21)