Münster: Im Prozess um den schweren Missbrauch von Kindern in einer Gartenlaube in Münster fielen heute Vormittag die Urteile. Das Gericht verkündete hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung.
Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Mann gilt als Schlüsselfigur in dem nun beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.
Die Urteile für die anderen Männer lauten: zehn Jahre Haft für einen 31-jährigen Mann aus Hannover für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sieben Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. „Wegen ihres Hanges zu den verurteilten Taten müsse die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden“, begründete das Gericht. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Drahtzieher ist vorbestraft
Besonders im Fall des Drahtziehers Adrian V., der im Prozess zu den angeklagten Vorwürfen geschwiegen hatte, habe das Gericht keine andere Wahl als anschließende Sicherungsverwahrung gehabt. Der im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorbestrafte 28-Jährige sei noch in seiner Bewährungszeit straffällig geworden, habe Gericht und Bewährungshelfer getäuscht. Es sei zu erwarten, dass dies auch in Zukunft wieder passiert.
Die Angeklagten reagierten weitestgehend regungslos auf die Urteile. Zur Begründung beschrieb der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler die zum Teil schweren Missbrauchstaten, verzichtete aber zum Schutz der Opfer auf drastische Details der Vergewaltigungen. Das Gericht spricht von absolut verstörenden Taten. „Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde“, sagte Pheiler in der Urteilsbegründung. Die Taten seien gewohnheitsmäßig und mitleidslos erfolgt.
Opfer wurden betäubt, Taten wurden gefilmt
Im Mittelpunkt des Prozesses standen Taten, die per Video über mehrere Tage rund um eine Geburtstagsfeier in der Gartenlaube in Münster aufgenommen worden waren. Dabei wurden zwei Jungen, darunter der heute elfjährige Pflegesohn des IT-Technikers, immer wieder vergewaltigt. Zeitweise waren die Opfer dabei betäubt worden.
Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts besonders im Fall des IT-Technikers Adrian V. nur um die Spitze des Eisbergs. Während der Verhandlung sei weiteres Material durch die Polizei entschlüsselt worden. Auf den Aufnahmen seien Täter und Opfer zum Teil eindeutig anhand von unverwechselbaren Körpermerkmalen zu erkennen gewesen.
Mutter des IT-Technikers ebenfalls verurteilt
Wegen Beihilfe soll die Mutter des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Haftstrafe für die Mutter des IT-Technikers begründete das Gericht mit dem nachweislichen Wissen der Frau. Sie wusste demnach, dass es in ihrer Gartenlaube zum schweren sexuellen Missbrauch gekommen war. Sie hatte ihrem Sohn die Laube zur Verfügung gestellt. Als Beweis zitierte Pheiler aus Chatverläufen und einer Aufnahme in der Laube bei einem Frühstück. „Sie wusste von der Pädophilie ihres Sohnes, sie war über den Missbrauch informiert“, sagte das Gericht. Die Frau wusste aber wohl nicht, dass die Männer die Opfer zum Teil für die Taten betäubt hatten. Das wertete das Gericht strafmildernd.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidiger können jetzt innerhalb einer Woche die Überprüfung der Urteile durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. Der Anwalt eines Verurteilten sprach bei der Strafhöhe von „erwartbaren Urteilen“. Bei der Sicherungsverwahrung aber sah der Verteidiger durchaus noch Klärungsbedarf.
(06.07.21)