Das Land Niedersachsen hat die bestehende Corona-Verordnung überarbeitet. Die Änderungen treten ab heute, Freitag, den 16.07.2021, in Kraft.
Unter anderem gelten neue Regelungen beim Ausrichten von Großveranstaltungen. Diese können bei Inzidenzen bis 35 auch mit mehr als 5.000 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Maximal ist jedoch eine Grenze von 25.000 Personen. Außerdem darf die Auslastung der Kapazität nicht über 50% liegen. Veranstaltungen dieser Größenordnung müssen von den zuständigen Gesundheitsämtern zugelassen werden. Möglich sind die Zusammenkünfte sowohl unter freiem Himmel, als auch in geschlossenen Räumen. Je nach Veranstaltungsort können die Teilnehmer*innen im sitzen oder auch im Stehen zugelassen werden. Abstandsgebote und Hygienekonzepte müssen eingehalten werden. Außerdem soll der Konsum von Alkohol nur eingeschränkt möglich und eine ausreichende Lüftung vorhanden sein.
Auf Wochenmärkten sind bei einer Inzidenz unter 10 nun auch Verkäufer*innen nicht mehr verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bei einem Besuch in einer Tagespflegeeinrichtung kann auf das Abstandgebot verzichtet werden, wenn alle Personen einen Impfpass oder eine Bescheinigung ihrer Genesung vorlegen können. Allerdings gilt dort ab sofort eine Testpflicht schon ab einer Inzidenz über 10. Ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen und Genesene.
(16.07.21)