Emsland: Da der Inzidenzwert für Neuinfektionen im Emsland seit fünf oder mehr Tagen auf einem Wert über 50 liegt, gelten ab übermorgen die strengeren Regeln.
Heißt: Für bestimmte Events und Örtlichkeiten muss ein Nachweis entweder über den vollen Impfschutz, eine überstandene Coronainfektion innerhalb der letzten sechs Monate oder ein aktueller Test vorgezeigt werden. Betroffen sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 25 und 1000. Auch der Besuch von Zoos, Theatern, Kinos und Freizeitparks erfordert diese. Generell alle geschlossenen Räume die für den Besucherverkehr zugänglich sind fallen darunter. Ausnahmen bieten religiöse Veranstaltungen und politische Gremien.
Auch der Besuch von Restaurants oder Gaststätten im Innenbereich erfordert die Vorlage eines der drei Kriterien. Körpernahe Dienstleistungen wie Frisöre oder kosmetische Dienste und Beherbergungsangebote dürfen ohne Nachweis nicht in Anspruch genommen werden.
Sportanlagen in geschlossenen Räumen, zu denen unter anderem Fitnessstudios, Kletterhallen, Saunen und Schwimmbäder zählen, dürfen nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten betreten werden.
Die Betreiber jener Geschäfte sind dazu verpflichtet die Nachweise einzufordern.
Die neuen Auflagen zählen nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden.
PCR Tests die von medizinischem Personal durchgeführt werden haben hierbei eine Gültigkeit von 48 Stunden. Die Schnelltest verlieren ihren Wert bereits 24 Stunden nach Ausstellung des Zertifikats.
Die Regeln treten außer Kraft, sobald der Wert der 7-Tage-Inzidenz im Emsland an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt.
3G Regel gilt ab Donnerstag