Meppen: „Grundsätzlich befürworte ich eine bundesweite Begrenzung der Wolfspopulation. Es muss eine Obergrenze für den Bestand ähnlich wie beispielsweise in Frankreich oder Schweden geben“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Auch Matthias Lühn, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Emsland, spricht sich im Namen der emsländischen Bürgermeister für eine solche Regelung aus. „Dafür muss aber auf politischer Ebene insbesondere im urbanen Raum Überzeugungsarbeit betrieben werden. Denn die Bewertung der Situation innerhalb eines Bundeslandes weicht zwischen urbanen und ländlichen Regionen voneinander ab, was sich aus der unterschiedlichen Betroffenheit erklärt. Wir brauchen aber Handlungsempfehlungen für Räume, die durch ihre ländliche Lage bei diesem Thema exponiert sind“, betonen beide. Die Zahl der belegten Wolfsrisse bei Nutztieren im Landkreis Emsland beläuft sich von 2014 bis 2021 Jahr auf insgesamt 71 mit mehr als 250 getöteten Tieren. Zuletzt war es im Sommer dieses Jahres in Wippingen (Samtgemeinde Dörpen) zu einem bestätigten Wolfsriss einer Kuh gekommen, die auf einer Weide in der Nähe des Wohnhauses gehalten wurde. Zudem kam es zu zahlreichen Wolfsbegegnungen in der Gemeinde. „Die Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen enthält zwar Regelungen, wie im Grundsatz mit problematischen Wölfen umgegangen werden soll. Maßnahmen zum Verscheuchen, Vergrämen und als letzte Konsequenz die Entnahme eines problematischen Tieres sind dort geregelt. Aber das starke Anwachsen der Wolfspopulation auch im Landkreis Emsland macht eine weitergehende Regelung notwendig, wenn Mensch und Tier auch künftig im Gleichgewicht miteinander leben wollen“, sagen Burgdorf und Lühn. Derzeit leben mindestens sechs Tiere in drei Rudeln im Landkreis Emsland. Bei der ersten Wolfssichtung vor sieben Jahren handelte es sich noch um einen einzelnen territorialen Wolf. Momentan kann bundesweit ein Populationszuwachs von 30 % pro Jahr festgestellt werden, in Deutschland geht man von 1500 bis zu 2000 Tieren in ca. 150 Rudeln aus. „Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass der Wolf in Deutschland bei Weitem keine gefährdete Art mehr ist und aktiv gemanagt werden muss“, sagen Lühn und Burgdorf. „Das Wolfsmanagement in Schweden und Frankreich kann als Anhaltspunkt dienen“, so die Hauptverwaltungsbeamten. Dabei müsse die Frage, ob der Abschuss kompletter Rudel, der selektive Abschuss bestimmter Tiere oder der schwerpunktmäßige Abschuss in besonders schadensträchtigen Gebieten erfolgen soll, wissenschaftlich begleitet werden und der bundesdeutschen bzw. niedersächsischen Situation entsprechen. „Nur nach gründlicher Abwägung können Empfehlungen für Abschussquoten, die der Regulierung des Bestands dienen, ausgesprochen werden“, betonen Burgdorf und Lühn abschließend. In Schweden etwa beschloss die Regierung im Oktober 2009, die Wolfspopulation im Lande auf rund 300 Tiere zu begrenzen. Dabei sollen jedoch mindestens 20 reproduzierende Familien (Rudel) erhalten bleiben. Zum Schutz von Weidevieh und zur Unterstützung der Züchter und Halter hat auch Frankreich einen Managementplan für den Wolf erstellt. Dieser soll von 2018 bis 2023 den Umgang mit der Wolfspopulation regeln. Laut Managementplan könne der Bestand bis 2023 auf 500 Tiere anwachsen. Wenn dieses Ziel erreicht ist, wird das weitere Management angepasst. Bis 2023 könnten pro Jahr etwa 10 Prozent des jeweiligen Bestandes entnommen werden, ohne die geplante Entwicklung zu gefährden.
(PM)
(Symbolbild)
(22.10.21)