Hannover: Ab morgen gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Demnach wird in Niedersachsen dann ab einer Hospitalisierung von 3 die Warnstufe 1 gelten. Aktuell liegt diese bereits bei 5,7. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung und der Ausrufung der Warnstufe 1 werden die Vorschriften erheblich verschärft. So gilt in geschlossenen Räumen überall dort 2G, wo Menschen sich in der Öffentlichkeit begegnen sowie in ausgewählten Außenbereichen wie etwa Weihnachtsmärkten.
Ministerpräsident Stephan Weil betonte, dass außerdem die Maske „als Basisschutzmaßnahme“ grundsätzlich verpflichtend bleibe. Kultusminister Grant Hendrik Tonne fügt hinzu, dass sie außerdem auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgeweitet werde. Die Privilegien, von 2G und 3G ausgenommen zu sein, werden trotz der Impfmöglichkeiten für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen bisher nicht aufgehoben. Lediglich bei Besuchen in Clubs, Discotheken und ähnlichem müssen Jugendliche einen negativen Test vorweisen können. Die Verordnung verlässt sich offenbar darauf, dass das regelmäßige Testen in den Schulen ausreichenden Schutz bietet.
Dass die neue Verordnung auf eine Impfpflicht hinauslaufen könnte, ist sehr wahrscheinlich. Die Minister und Ministerinnen betonen zwar, dass die Pflicht zur Immunisierung erst das letzte Mittel sein soll. Ebenfalls ist nicht von der Hand zu weisen, dass die ab morgen in Kraft tretenden Regeln einem Lockdown für Ungeimpfte schon sehr nahe kommen. Die Erfahrungen der nächsten Wochen sollen dann zeigen, ob mit dem neuen Jahr möglicherweise auch eine Impfpflicht durchgesetzt werden könnte. „Bis das passiert, muss aber eine Lösung ausgearbeitet werden, die vor Gericht auch Stand hält, sonst wäre das ein herber Rückschlag“, versichert Weil. Bis dahin sind die Niedersächsinnen und Niedersachsen ganz besonders dazu angehalten, sich an die geltenden Maßnahmen zu halten und besondere Vorsicht walten zu lassen, um die vierte Welle zu bremsen.
Die Warnstufen sollen – gekoppelt an die Hospitalisierungsrate, wie folgt eintreten:
- ab einem Wert von 3 bis 6
- ab einem Wert von 6,1 bis 9
- ab einem Wert von 9,1 und größer
Dazu kommen die Richtwerte der 7-Tage-Inzidenz: bei einer Inzidenz von unter 35 gilt 3G für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 25 Personen sowie auf Weihnachtsmärkten, für Beherbergungsangebote und körpernahe Dienstleistungen. Sind mehr als 1000 Personen auf einer Veranstaltung, gilt 2G. (keine Warnstufe)
Wird nun aufgrund des Hospitalisierungswertes die Warnstufe 1 ausgerufen, gelten flächendeckend 2G-Regelungen. Dazu kommt, dass auf Weihnachtsmärkten drinnen und draußen Maskenpflicht gilt. Sonstige Veranstaltungen unter freiem Himmel laufen dann unter 3G.
Warnstufe 2: Steigt der Hospitalisierungswert auf mehr als 6, so gilt 2GPlus. Das heißt: Genesene und Geimpfte müssen einen aktuellen negativen Test vorweisen. Diese gelten auf allen oben genannten Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich. Draußen wird auf 2G beschränkt. Drinnen müssen dann außerdem FFP2-Masken getragen werden, die OP-Masken reichen dann nicht mehr aus. Als Versammlungsgrenze gelten 15 Personen – im Innenbereich mit 2GPlus und draußen unter 2G.
Für Warnstufe 3 gilt, dass sich nur noch zehn Personen ohne 2GPlus drinnen treffen dürfen. Veranstaltungen sollen dann mit schärferen Maßnahmen belegt werden. Diese sollen aber noch ausgearbeitet werden.
Wichtig: Privilegien wie Maskenabsetzen oder aufgehobenes Abstandsgebot sind in allen Warnstufen ausgesetzt.
Weiterhin ist regelmäßiges Testen Pflicht. Für Schul- und Kitapersonal gilt eine 3G-Pflicht mit täglichem Testen für Nicht-Genesene und Nicht-Geimpfte. Davon werden zwei Tests verpflichtend am Arbeitsplatz angeboten, die anderen drei müssen bei einem Testzentrum mit Zertifikat selbst organisiert werden.
Bei allen Maßnahmen betont Ministerpräsident Weil, dass sie die Menschen in Niedersachsen „bitten müssen, sich an die Maßnahmen zu halten“, damit die Welle gebrochen wird. Erste Erfolge werden sich vermutlich Anfang Dezember zeigen, da die aktuelle Verdoppelungsrate der Infizierungen bei 12 Tagen liegt.
(Symbolbild)
(23.11.21)