Ab einem Hospitalisierungswert von 6 ist das Kriterium für die zweite Warnstufe erreicht, sofern die Intensivbettenbelegung bei 10% oder die Inzidenz über 100 ist. Letzteres ist aktuell in Niedersachsen mit Ausnahme von drei Kommunen gegeben. Auch der neue Leitindikator der Hospitalisierung hat die 6 inzwischen erreicht. Seit gestern beträgt der Wert der Hospitalisierung 6,3. Wenn die beiden Werte nun für fünf Tage über der Schwelle bleiben, rutscht Niedersachsen in die nächste Warnstufe. In dieser wird dann auf das sogenannte 2G+ Konzept gesetzt.
Das würde bedeuten, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Testnachweis brauchen, um am öffentlichen Leben teilhaben zu dürfen. Besagte Tests müssen entweder in einem der Coronatestzentren oder unter Aufsicht ausgeführt werden. Dazu reicht ein Zertifikat des Arbeitgebers, wenn der Test dort ausgeführt wurde. Beim Sport dürfen Trainer oder Betreuer vor Ort testen.
Was wird beschränkt?
Es sind die alten Verdächtigen, die nun nicht mehr nur das Impf- sondern auch das Testzertifikat prüfen müssen: Restaurant, Bars, Diskotheken und Hotels. Auch Frisöre und andere körpernahe Dienstleister gehören nicht der Grundversorgung an und fallen somit unter die verschärften Regeln.
Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater und Museen sind ebenfalls betroffen, sowie Sporthallen oder Fitnessstudios. Jegliche Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern sind nur unter 2G+ zu besuchen. Messen und andere Events mit mehr Gästen können ab Warnstufe 2 beschränkt oder abgesagt werden.
Besondere Ausnahmen
Obwohl sie unter freiem Himmel stattfinden, sind Weihnachtsmärkte ebenfalls betroffen. Voraussichtlich müssen sich die geimpften oder genesenen Besucher dieser ab nächster Woche vorher testen lassen.
Eine weitere Ausnahme sind Gottesdienste. Hier gilt weder 2G noch 3G. Und es darf sogar gesungen werden. Lediglich der Abstand muss eingehalten werden. Allerdings verschärfen viele Gemeinden die Regeln von sich aus, um die Gläubigen zu schützen.