Meppen: Ab kommenden Montag setzt die Verwaltung der Stadt Meppen an allen Standorten auf die 3G-Regel. Wer eines der Gebäude der Stadtverwaltung oder Stadtwerke betreten möchte, muss einen Nachweis vorlegen, entweder geimpft, genesen oder getestet zu sein. Für Tests gelten folgende Regeln: Testzertifikate von Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, von PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.
Im Stadthaus ist nur noch der Haupteingang für den Zutritt geöffnet, dort werden auch die Nachweise kontrolliert. Bei Bedarf wird aber trotzdem der barrierefreie Nebeneingang aufgeschlossen.
Auch hier sind unter 18-Jährige von der 3G-Regel vorerst ausgenommen.
Die Stadt Meppen ist über das Open R@thaus online für die meisten Behördengänge erreichbar. Für andere Anliegen werden telefonische Beratungen oder Terminvereinbarungen empfohlen oder sind gar zwingend notwendig.
(Symbolbild)
(26.11.21)